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2 (1777) M - Z
Entstehung
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298
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298 Religion.

Nun, worinnen besteht die Religion, außer in der An»berhung, in der Ehrerbiethung im Geständnisse der Abhämgigkeit, Unterwerfung, Ehrfurcht, und Liede? Und wennder Mcnfch, da er sich selbst erforschet, alle diese Vcrbin,düngen mir Gölte nochwendig in ftiner eigenen Natur an,trifft, sinder er nicht zugleich die ganze Religion durch denFinger Gottes sechsten schon in sein Herz eingegraben? mußer nicht gestehen , daß cs für den Menschen unumgänglichvonnörhen sey, eine Religion zu haben?

Beweis der dritten Abtheilung.

Die Nothwendigkeit einer Religion wird durch den Be-griff , den wir uns von der Gesellschaft machen,bewiesen.

Die Gesellschaft scher nochwerdig eine Religion voraus,und sie kann ohne Religion nicht bestehen. Man kann nichtsnachdrückijcherS und rührenders finden, als wie sich der grö'ßeste Mann , der im Heydemhume geleber hat , über diesenGegenstand ansdrücke; : ^ wenn es keinen Gottesdienstgiebt, saget er, den man der Gottheit erweisen soll, sokönven weder Sitten, noch Religion mel-r bestehen; unddann wird nichts, als Unordnung und Verwirrung, aufder Welt mehr seyn: und ich sehe nicht, wenn man dieReligion wcgnimmt, wie die Rechtschaffenheit, die bürgerliche Gesellschaft, und die vortrefflichste aus den ge-sellschaftlichen Tugenden, die Gerechtigkeit, noch beste-hen mögen.

Fürwahr, die Gesellschaft ist die Vereinigung mehrererPersonen und Familien, um unter gleichen Gesehen zu leben,und durch die Gesetze sich einander wechselseitigen Beystand

und Nutzen zu verschaffen: sie ist ein Körper , der aus meh-

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' CK. von der Nat. der Gött. i. B.

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