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2 (1777) M - Z
Entstehung
Seite
237
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2?7

Paul.

rv.

Als Paul von den Juden dem Statthalter in Iwdenlande übergeben wurde, weil er Fremde in den Tcm,pel eingeführct hatte , hat er Recht gcthan, daß erzum Statthalter sagte: man führe wegen der Auferste-hung der Todten die Rlage wider ihn, da doch vonder Auferstehung der Todten die Rede nicht war?

* ^ *

Der heilige Paul Hat nicht Unwahrheit geredet. Jene,die ihn anklagten, daß er Fremde in dm Tempel enigefüh-ret habe, waren Lügner. Diefts war falsch; und die An,kläger konnten es nicht beweisen. * Der heilige Paul sagtesrlbsten in einer Versammlung der Juden , in Gegenwartdes Hohen Priesters, ^ * daß er nur wegen seiner Lehre, vonder Hoffnung eines zukünftigen Lebens und der Auferstehungder Todten, angeklagt werde, weil er immer die Auftc,stehung Jsfu Christi predigte: und dieses reizte die Judenwider ihn zum Zorne. Endlich, als er unter der Fortsetzungeben dieser Gerichtstage vor dem Statthalter redete, derein Römer war, machte er nur einen kurzen Auszug vomHergange der Sache, und zog allein den Artikel von derAuferstehung der Todten an, den er allezeit und alleuthal,ben predigte. Der heilige Paul ist also vollkommen unta,delhaft. Hat es mit dem Gegner das gleiche Verhälmiß?

V.

Hat er recht gethan, daß er zu den Rorinthernschrieb : Haben wir nicht das Recht, auf eure Rosten zuleben, und eine Frau mit uns zu führen u. s. w ? Hster Recht gethan, daß er Ln seinem zweyten Sendschrei

ben

* Apostelgesch. XXl. '» Ebend. XXll.