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2 (1777) M - Z
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215
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Ordensgeistliche. 215

gen, wenn ein Ordensgeistlicher die Heiligkeit seiner Pfljch.te>, außer Acht sitzet; sie werden aus dem Vergehen einesUnglücklichen auf alle schließen, uad boshaft ausrufen: Dasieht man, was die Pfaffen sind.

Dergleichen Ordensgeistliche sind fehlerhaft; sie sind nichtzu entschuldigen ; sie sind strafbar. Aber erfüllen jene so eifri-gen und strengen Sittenrichter die Pflichten getreuer, welchedas Christenthum, die Vernunft, die Ehrlichkeit ihnen vor,schreiben ? und könnte man nicht mit Rechte zu ihnen saqen:"Häuchler! Du willst den Splitter aus dem Auge deinesBruders ziehen; aber laß dir zuvor den Balken herausneh,men, den ich in deinem Auge sehe ?

Wir wollen hier gewisse andere Vorwürfe nicht berühren,die inan noch den Ordensgeistlichen machet: bald über ihrenMüßiggang und die Unnützlrchkeit ihres Lebens; bald überdie Leckerhajtigkeit, womit sie in gewissen Häusern die Gästeempfangen und benmthen. Was den ersten Vorwurf be-langet, genügen wir uns zu sagen, daß die meisten Ordens,geistlichen. zum wenigsten dreymal des Tages, den Chorhalten; daß viele unter ihnen sich aufdie Wissenschaften ver-legen , predigen, und Beichte hören; und wenn es einigegiebt, derer Leben durchaus unnüßlich ist, so giebt es eineunzählbare Menge Leute in der Gesellschaft, die ihnen glei,chen, und derer Leben, wenn wir mcht mehr sagen wollen,dennoch weit unnühlicher ist.

Was den zweyten Vorwurf betrifft, so weiß man, daßdie Benediktiner, die Bernardiner, und andere jenen, diesie bewirchen, mit vieler Ehre begegnen. Es wäre rechtschändlich, wenn man ihre Freygebigkeit benutzen , und sietadeln wollte.

' M«tth. v».

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Sechste