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Untersuchungen über König Rother
Entstehung
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billigt, muß man auch 4819 f. streichen. — 4853—4858 enthält eineBemerkung des Bearbeiters; dann wird noch einmal angesetzt: Rothersaz in trehten | und gaf allez daz he mohte. Die folgenden Verse zeigendie Tendenz Wolfrat herauszustreichen und stehen in verdächtigem Zu-sammenhänge, nämlich eingeleitet durch die erwähnte Bemerkung desBearbeiters, der es für nöthig hält gegen etwaige Zweifler folgendeZurechtweisung vorauszuschicken: dat is den vromin (Hs. vrouin) allinlif j die bosin die ne gelovint is nit, | sine hänt der vromichede nichtgetan | und in getrüwe[n] der geinem man. Ferner stehn die in Redestehenden Verse vor der Belohnung der Hauptpersonen, zu der 4877 f.von neuem angehoben wird: Rother wol gedähte,|wer ime wol ge-dienit hate. Man sieht deutlich wie hier stückweise angeflickt ist. —Die Belohnung Wolfrats stört den Zusammenhang, indem dadurch derSchein entsteht, als seien die folgenden Worte ‘dö ne gewas bi demmer u. s. w. auf Wolfrat zu beziehen. Daß dieß Mißverständniss naheliegt, erhellt daraus, daß es Rückert wirklich passiert ist. Er sagt näm-lich (Anmerkung zu 4873): „Was man sich unter dem ‘mere’ zu denkenhat, möchte schwer zu sagen sein, denn weder Böhmen noch das da-malige Polen, noch Österreich reichen irgendwo an das Meer“. Natürlichist Rother gemeint, schon wegen des ‘bi dem mer (vgl. den Anfang:dä bi deme western mere | saz ein kuninc, der heiz Rothere, 317 undöfter). Aber die Interpolation erschwert das Verständniss. Von denbeiden einleitenden Verspaaren 4859 f. und 4877 f. wird nun auch einszu streichen sein. Ich halte das letztere für echt. Daß dann ‘(Rother)saz in trehtin dem Bearbeiter, sonst zweimal dem Dichter zugewiesenwird, halte ich für kein absolutes Hinderniss. Denn einmal ist diesesWort nicht so gar selten, sodann ist es doch recht wohl möglich, daßder Bearbeiter die eine oder die andere Wendung, dieß oder jenesWort, wenn es ihm auch sonst nicht geläufig war, aus seiner Vorlage her-übernehmen konnte. Wenn man aber sich hieran stößt, muß man 4859 f.beibehalten und dafür 4877 f. fallen lassen. Die ganze Stelle würde nachobigen Erörterungen also gelautet haben:

Rother der richelönede vromicliche.

(den goden knechten allen samtlech her die riehen scatlant).die ime iht lieves heten getän,die ne verluren da niht an.da ne was nebön scat mer lief,er ne böt ouch die rosse niet;