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Zweites Bändchen, eine Erweiterung, Begründung und Apologie des ersten (1839)
Entstehung
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von ein Grund seyn dürfe, unsterbliche Seelen inög«licherweise in ihrem verwahrlosten Zustande zabelassen um des lieben Friedens willen, um nichtin Collision mit einem Vater, einer Mutter zugerathen? Ist das der Grundsatz Christi, welcheruns durch Wort und Beispiel gelehrt hat, nichtdie Freundschaft der Menschen, sondern wenn cSnicht anders seyn kann, einzig und allein das Wohlder Seelen zu beachten? Schneidend scharf wäredie Stelle Ev. Matth. 10, 35, wenn sie nicht nachso gar häufiger Erfahrung das Getrennte in einemweit höheren Frieden nsteder vereinigte.

Der Satz, daß die Erziehung nicht mindestensebensosehr, als der Unterricht, Zweck unserer Schu-len sey, ist auch den bestehenden Verordnungenund Gesetzen der Regierung völlig zuwider. Dieherzogl. Gen.-Verordnung v. 11. März 1793 will,daß die lat. Schulen der Grund seyn sollen, aufwelchem die künftigen Diener der Kirche, so wiedie Staatsbürger, überhaupt, von Stufe zu Stufeihrer intellektuellen und moralischen Bildungentgegengehen.

Ebenso finden sich folgende Vorschriften in un-seren Schulgesetzen:den sittlichen Character hatder Lehrer insbesondere durch den regelmäßigenUnterricht in der Religion und Sittenlehre, jedochauch dadurch zu bilden, daß er bei dem E.rponirender elastischen Schriftsteller und dem Vortrage derGeschichte jede Gelegenheit ergreift, gute Lebensre«