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„Unsern gnädigen grüß zuvor, Nester Naht und liebergetreuer, nachdem Wir albereit vor zehen Jahren die damahlnledige also genannte Süster-Kirche in Bielfelt zu dem exoroitioder kakormirtgli IWlioion gewidmet, daßelbigc aber wegenschwachheit des gewesenen Uotormirten Predigers nicht zu werckgerichtet werden können, nunmehr aber nach dessen todt dieseVerhinderung gehoben, als befehlen Wir Euch hiermit gnädigst,die vorgedachte Süster-Kirche in dem stände, wie Sie ietzo ist,zu der Uokoriniiten Gottesdienst der LatorinirtsnGemeine da»selbst dergestalt anzuweisen und einzugeben, dass Sie von nunan in derselbigen Predigen, das Abendmahl halten, die Kindertauffen, die Leute trauen, und alles das ohngehindert verrichtenmögen, was zu einem vollkommenen und unbeschrenketen Got-tesdienst gehöret. Und weilen Wir zugleich berichtet worden,„alß sotten die Imtliörisells in dieser Kirche zu Zeiten IhreBetstunden halten," welches Wir Nuß doch nicht erinnern. Ihnenvergönnet zu haben. So seind Wir zwar gnädigst zufrieden, daßSie dieselbige auch künfftig darin halten mögen, es soll aberdadurch denen Rskormirten in Ihrem Gottesdienst keine Hinde-rung gemachet werden. Seind Euch mit gnaden gewogen. Ge-geben zu Potsdam den 2ttzn Ootobrw, ^.imo 1681.
Friedrich Wilhelm.
Dem Vesten, Unserm Amts-Cammer Naht der Graf-schaft Ravensberg und Drosten zum Sparenberg,auch lieben, getreuen Clamor von dem Busch."
Es hatten nun aber doch die Lutheraner der Stadt durch denRector des Gymnasiums Betstunden in der Süstcrnkirche veran-staltet, diese auch in einiger Maßen gutem baulichen Zustandeerhalten lassen und das oben erwähnte Konsistorium reichte da-her einen scharfen Protest gegen die Schenkungsurkunde ein,worin sie besonders den damaligen Drosten, Clamor von demBusche, .unwahrer Narrata' bezichtigten, auch behaupteten, derChnrsürst habe die Kirche der Stadt geschenkt und es sei un-erhört und bei den größesten Reformationszeiten nicht geschehen,ohne Ursache einem eine neuerbaute Kirche wegzunehmen."
Die Eingabe, obgleich durch die Reparaturen, welche dielutherische Gemeinde au die Kirche gewandt hatte, diese ein ge-wisses Recht an dieselbe besaß und auch die Stadt gewisserma-ßen als die Erbin des aufgehobenen Klosters bezeichnet werdenkonnte, war demungeachtet zu scharf, und es erhielt denn auch