796 Baumfrevel —
teren Streifen 8—10 Jahre nach irgend einerFruchtfolge als Ackerland u. dann noch mehrereJahre als Wiese od. Weide benutzt werden. Nachder zur Zeit der Brauchbarkeit vorgenommenenFällung der Bäume wird der Boden umgear-beitet, eine Zeit lang als reiner Acker benutzt u.dann die Kreisfolge von Neuem begonnen. DieB. ist mehr für Gebirgsgegenden geeignet, imböhmischen Erzgebirge u. in Mähren verbreitet,wo sie mit Erfolg betrieben wird. Eine ähnliche,in Belgien verbreitere Wirthschastsart ist derBamufeldringbetrieb, die Umfriedigung der Grund-stücke mit Bäumen. Diese Umfriedigung wird alsAusschlagwald mit Oberholz im Buschholzbetriebebewirthschaftet, um Bau- u. Brennholz zugleichzu erziehen. Das Oberholz wird theils als hoch-stämmiges Schneideholz, theils als Kopfholz imniedrigen Umtriebe bewirthschaftet. Das Unterholz,aus verschiedenen Laubhölzern, Straucharten u.Dornen bestehend, wird als Buschholz in einemUnitriebe von 5—8 Jahren behandelt. Die Holz-ränder nehmen größtentheils eine Breite von 3bis 1V m ein. Ihr Nutzen ist in Gegenden, woes wenig Wälder gibt, von großer Bedeutung,indem nran nicht nur Holz u. Laub gewinnt,sondern auch dem Acker Schutz vor rauhen Win-den u. zu schneller Austrocknung gewahrt. Bäume,welche ein starkes Wnrzelvermögen haben u. sichin weite Kronen ausbreiten, sind selbverständlichzu solchen Umfriedigungen nicht zu wählen. Rohde.
Baumfrevel, die aus Bosheit od. Mttth-willen verübte Beschädigung fremder Bäume. DerB. bildet in strafrechtlicher Beziehung nur eineUnterart der Beschädigung fremden Eigenthumsu. ist daher im Ganzen nach den nämlichen Grund-sätzen, welche für diese gelten, zu beurtheilen.Das Römische Recht gab dem Eigenthümer des-halb nur eine Privatklage, die Hetio arborurnkurtim oasosrum, auf Ersatz des doppelten In-teresses. Sofern der B. nicht unter Len Begriffdes Diebstahls, bezw. des bes. qualificirtenHolzdieb-stahls, oder unter den der strafrechtlichen Sachbe-schädigung (D.Str.-G.-B. v. 15. Mai 1871 KA 300u. 303) fällt, wird er jetzt polizeilich bestraft nachMaßgabe der Feldpolizeiordnungen. BesondereStrafbestimmungen finden sich auch zum Schutzeder Bäume an öffentlichen Wegen.
Baumgarten» Dorf im Kreise Frankensteiudes preuß. Regbez. Breslau; Chrysoprasbrüche u.Magnesitgruben; 1270 Ew. Hier das verschanzteLager von Frankenstein, 1813 während des Waf-fenstillstandes zur Vorsicht entworfen.
Baumgarten, 1)Konrad, nach der ur-schweizerischen Sage Sandmann zu Alzellen imKanton Unterwalden (Schweiz), um 1300. DerVogt Wolfenschieß, welchem sein Weib gefiel, ließsich, so wirb erzählt, von ihr in ihrem Hause ein Badzubereiten u. muthete ihr Unrechtes zu; die Frausuchte ihren Mann ans, u. dieser erschlug den Vogt.Die Begebenheit ist jedoch nach den neuesten Forsch-ungen erdichtet (s. Tell u. Rütli). 2) SiegmundJakob, geb. 14. März 1706 zu Wolmirstädt;wurde 1726 Director der Lateinfichen Schule desWaveuhauses zu Halle, 1728 Franckes Adjunctau der Marktkirche, 1730 Adjunct der theologischenFacuUät u. 1743 Professor daselbst. Er gehört^
- Baiimgarten.
zur Spener-Franckeschen Schule, bildet aber, so-fern er unter dem Einfluß der Wolffschen Philo-sophie steht, den Übergang vom Pietismus zumRationalismus. Er st. 4. Juli 1757. B. schr.:Theolog. Moral, Halle 1738; Ev. Glaubenslehre,Halle 1759; Unters, theol. Streitigkeiten, 1762;Theologische Bedenken; Übersetzung der allgemeinenWeltgeschichte, ebd. 1744—56, 16 Bde. (vonSemler fortgesetzt); krimas liusas drsviarii auti-guitatum ofiristiau., ebd. 1747 ; Nachrichten voneiner Haifischen Bibliothek, 1748—51, 8 Bde.;Nachrichten von merkwürdigen Büchern, 1752 bis1757, 12 Bde. Seine Biographie schrieb Semler,Halle 1758. 3) Alexander Gottlieb, Philo-soph, Bruder des Vor., geb. 17. Juni 1714 inBerlin; studirte seit dem I. 1730 in Halle Theo-logie u. lernte die Philosophie Christian Wolfis,da über sie nicht gelesen werden durfte, aus denSchriften des Meisters kennen. 1735 wurde B.Magister, u. in demselben Jahre begann er, dainzwischen die Stimmung zu Gunsten Wolffs um-geschlagen, seine akademischen Vorlesungen überWölfische Philosophie. Er wurde 1737 in Halleaußerordentlicher, 1740 in Frankfurt a. O. ordent-licher Professor der Philosophie; starb 27. Mai1762 in Frankfurt a. O. Durch B. erreichte dieWölfische Philosophie den Höhepunkt. Er gabder Wissenschaft des Schönen u. der Kunst LenNamen Ästhetik (s. d. Art.) u. stellte zuerst einSystem derselben auf. Schriften: I)s nouuulfi»all poöms. psrtiusutibus, Halle 1735; Asta-pMsies., Halle 1739, Ausl, von Eberhard, 1783;lütiiiea pfiilosopliiea, Halle 1740; LtzsÜretiea,Franks. 1750—58, 2 Bde., 2. Aufl. 1759;Lmwtationes in logiouiu, Halle 1761; üus rru-turae, Halle 1765 ; kRilosoxlria ß-susralis, her-ansgeg. von Förster, Halle 1770. Vgl. F. G.Meier, Baumgartens Leben u. Schriften, Halle1763. 4) Michael, geb. 25. März 1812 zuHaseldorf (Holstein); 1850 Prof, der Theologie inRostock, vorher (seit 1846) Pastor zu St. Michaelisin Schleswig, von den Dänen mit Waffengewaltaus seiner Gemeinde vertrieben. B., Schüler vonHofmann in Erlangen, bes. auf Luther u. Schleier-macher seine Theologie gründend, kam durch dieSelbständigkeit seiner (übrigens ganz positiven)religiösen Überzeugungen in Zwiespalt mit derdurch Kliefoth herrschend gewordenen lutherisch-confessionalistischenRichtung inMecklenburg. Schon1854 wurde ein Versuch gemacht, ihn aus dertheol. Prüfungscommission zu entfernen. Es ge-lang 1856 aus Anlaß einer unvorsichtig gestelltenPrüfungsfrage über 2. Kon. 11, 4—16, betr.die Berechtigung der Revolution. Seine akade-mische Lehrthätigkeit, seine (unten verzeichneten)Schriften, bes. sein Auftreten aus einer Pfarr-.synode zu Parchim (1856) gegen judaisirende An-sichten über Sonntagsfeier erregten seine College»und die Geistlichkeit gegen ihn. Auf ein von Prof.Krabbe verfaßtes Erachten, worin er mit grund-loser Conseguenzmacherei aller erdenklichen Ketze-reien bezüchtigt u. daneben auch politisch verdächtigtwurde, erhielt er 1858 auf administrativem Wegeseine Entlassung von seinem Universitätsamte mitBelassung seines Gehaltes. Über die formelle Be-rechtigung dieser Maßregelung läßt sich streiten,
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