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Prisenrecht und Flußschiffahrt : eine völkerrechtliche Studie
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der Weiber, das Rauben der Arbeits- und Handelssklaven, allediese kriegerischen Unternehmungen sind nichts anderes alswirthschaftliche Verkehrsakte, vollzogen in der durch die herrschendeKultur bedingten Form. Vaterland und Freiheit wären inTimbuktu unverständliche Schlachtrufe! Steigt aber die Kulturund mit ihr die inländische Selbstproduktion, so tritt im gleichenVerhältniß das wirthschaftliche Moment als Anreiz zum Kriegezurück und die Genüsse, welche früher der Krieg verschaffte,werden in friedlicher Bethätignng leichter, reichlicher und sicherererworben. Die ungeheuren, ihrer Form nach kriegsrechtlichen,ihrem Inhalte nach aber rein wirthschaftlichen Transaktionen,welche zur Zeit der Griechen und Römer, ja tief bis in unserMittelalter hinein ganze Nationen zum Nutzungsobjekte derglücklichen Sieger an Leib und Leben stempelten, sind solcher-weise heute im ergiebigsten Falle auf eine Verrückung derpolitischen Grenzpfähle reduzirt, welche jeder eigenthumsrecht-lichen Folge ermangelt. Galt darum zu römischer Zeit derSatz:piArnm et iners viäetnr suclore aägnirere guoä P088I88 nng'nine parare!" so haben die Epigonen im Gegentheil all-mählich das Bewußtsein und Verständniß dafür erlangt, daß demim Frieden durch regelmäßige, geordnete Selbstprodnktion er-worbenen Eigenthumsrecht der wirthschaftliche und sittliche Vorzuggebühre vor jenem im Kriege erworbenen, und schließlich, daßihm ein Schutz geschafft werden müsse gegen die Angriffe durchkriegerische Gewalt. Die Allgemeinheit dieses Verständnissesund dieses Verlangens bei einer Anzahl von Nachbarvölkernerzeugte jene internationale Rechtsgemeinschaft, welche im gegen-seitig zugesicherten Schutz des privaten Eigenthums vor krie-gerischer Gewalt ein integrirendes Merkmal ihrer Rechtsgemein-schaft und eine starke Kette ihrer Verbindung erblickt. Sehrnatürlicherweise aber und damit kommen wir endlich aufunser Prisenrecht trat das Schutzbedürfniß und die aus ihm

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