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besonderem Interesse von allen Nationen gepflegten neuenRechtssysteme den Unterschied des See- und Landkrieges statuirte,war allerdings kaum ein anderer Schauplatz des Schiffs-kricges gewöhnlich, ja möglich, als eben die See. Die Fluß-schiffahrt an sich schrumpfte vor der immensen Größe des ebenaufblühenden überozeanischen Welthandels zur völligen Be-deutungslosigkeit zusammen. Es war noch immer die Zeit, woder große Strom nicht sowohl zum Völkerverkehrsmittel, alszur Völkerscheidegrenze geschaffen geglaubt wurde. Alle diekleinen feudalen Staatengebilde, welche die Ufer der heutigeninternationalen Ströme umsäumten, fochten ihre Händel regel-mäßig zu Lande aus, weil ihr Juteresse viel zu elementar war,als daß es sich von der Gebundenheit an die Scholle Hüttelösen können. Dagegen die handelsmächtigen, Meerufer um-bordenden Völker, die Venetianer, die Genueser, die Nieder-länder, die Engländer, fanden wenn nicht ihre Existenz, so dochdie Bedingungen ihrer Macht und ihres Reichthnms weit mehrauf dem Meere und an den transatlantischen Ufern, als aufdem vaterländischen Festlande gegeben. Hier war dann lediglichSeekrieg und der Name erfüllte in der That den möglichenSchauplatz. Allmählich aber wuchs der Welthandel von denKüsten in die Kontinente hinein und seine Zweige folgten dendienstwilligen Furchen des Wassers. Unendliche Saumpfadefingen an, zum Zwecke der Bergfahrt die Ufer zu begleiten, unddas Dampfschiff vollends besiegte die thalwärts reißende Kraftdes Stromes mit Leichtigkeit und erhob ihn bald zur vollenHöhe seines ethnischen Berufes, als natürliche Fortsetzung desMeeres gleich diesem das bequemste Transportmittel des Welt-handels zu sein. So entstanden dem Völkerrechte neue Objekte vonimmenser Bedeutung. Hatte man auf dem Meere die Freiheitder Schiffahrt längst als selbstverständlich geübt und später gegendie Prätensionen Einzelner in siegreichem Kampfe behauptet, so
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