in inniger Harmonie sowohl mit der Beschaffenheit des an-gewandten Baumaterials als auch mit den Anforderungen derhäuslichen Bequemlichkeit. Die weit hinausragenden Dächerund oberen Stockwerke dienten dazu, sowohl das obere Gebälkemit den freistehenden Balkenköpfen als auch die Schwelle gegenRegen zu schirmen; unterhalb derselben konnte man Buden auf-schlagen, konnten Bänke auf der Straße unbehelligt stehen, konnteendlich auch ein offener Söller („Laube", wie man in derSchweiz sagt) an der Hofseite zweckmäßig angelegt werden. Inwelchem Grade man indes die Sache übertreiben konnte, wasohne Zweifel in Skandinavien gerade so gut geschehen ist, wieanderswo, davon bekommen wir eine Vorstellung durch einengleichzeitigen Bericht aus England. In Jork, Englands „zweiter"Stadt, gab es ein Wohnhaus, dessen oberstes Stockwerk nichtweniger als fünfzehn Fuß über die Schwelle hinüberragte.Erst durch eine Verordnung von 1683 wurde in Kopenhagendiese Bauweise verboten, und dies wegen der durch sie entstehendenEinengung der Straßen. Das war anderweit freilich nichtanders, und so darf es uns nicht wunder nehmen, wenn schonzu Heinrichs IV., deutschen Angedenkens, Zeit, wie Lambertvon Hersfeld von dem „hiligen" Köln erzählt, die Straßen dasMenschengedränge nicht fassen konnten.
Fügen wir hinzu, was Gladbach in seinem „Die Holz-Architektur der Schweiz" von den Schweizerhäusern sagt. „DieseHolzbauten," so äußert sich der Kenner, „sind auch für den Kunst-historiker dadurch interessant, daß sich einestheils deren allmählicheEntwickelung oder gänzliche Umgestaltung, anderntheils derenwesentlich unveränderte Erhaltung im Laufe der letzten dreiJahrhunderte deutlich Nachweisen lassen, indem die Zeit derErbauung an vielen Häusern sorgfältig eingeschrieben ist. DieMannigfaltigkeit, wie auch häufig die Eleganz der dabei an-gewandten Formen, welche stets der Natur des Holzes dadurch
(SN )