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ganz besonders angewiesen, konnte schlechterdings mit dieser chrono-logischen Rubrik nichts anfangen. Jahrhunderte vor Christi Geburtund Jahrtausende nach diesem Ereigniß können dieselben relevantenThatsachen der sozialen Entwickelung bringen (wie z. B. die malayi-schen Nairs an der Malabarküste das uralte Matriarchatsystem nochgetreulich beibehalteu haben), wozu hier also eine annalistische Tabelle?„Im geraden Gegensatz zu den nach historischem Gesichtspunkt ange-stellten Vorstellungen haben die ethnologischen diesen zunächst völligaußer Acht zu lassen. Als Erstes handelt es sich bei ihnen darumden überall gleichartigen Wachsthumsprozeß des psychischenLebens im Völkergedanken ans Basis langer Vergleichsreihenaufzuklären und den durchgehenden Grundelementen nach fest-zustellen, sowie den Index der Fortentwickelung unter den in denVariationen der geographischen Provinzen gegebenen Bedin-gungen. Erst nach Eliminiren dieser zwei Hauptfaktoren —des durch die allgemeine Gesetzlichkeit im psychischen Zelllebenund des durch die einfallenden Reize der wandernden Umgebungs-welt normirten —, nach völliger Absoloirung aller hiermit ver-knüpften Fragen erst wird dann allmählich gewagt werdendürfen, historischen Beziehungen, soweit Anlaß dafür geboten,vorsichtig sondirend nachzugehen, aber stets nur auf geschichtlicherkennbaren Wegen, und auf ihnen auch stets nur soweit, wiesich fester Boden unter den Füßen fühlt" (Zur KenntnißHawaiis Vorr. S. 12.). — Sobald eben statt der allgemeinensoziologischen Perspektive, z. B. für die vergleichende Religions-wissenschaft das Problem des Animismus bei den verschiedenenVölkern der Erde oder für die Rechtsgeschichte die Entwickelungder Ehe, eine topographisch-ethnographisch beschränkte Unter-suchung einsetzt, dann beginnt sofort mit dieser begrenzten Sphäredie Gültigkeit der Chronologie. Deshalb sollte auch, da beideForschungen nach Methode und Zweck völlig voneinander ab-weichen, zwischen ihnen gar kein Streit aufkommen, der eben( 286 )