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XII. Abschnitt.
5 ) In Gesellschah gehe man nie weiter von einan-der in den Gebirgen, als die Stimme gehört werdenkann; man verliert und verirrt sich sonst schnell.
6 ) Man richte sich immer so ein, des Morgens frühüber mit Schnee bedeckte Felsen zu gehen, ehe derselbevon der Sonnenhitze erweicht wird.
7) Man wage nicht in den Hochgebirgen zu reisen,so lange im Frühjahr die Schneestürze nicht herabge-fallen sind ; so lange der staubige lockere Schnee nichtvon den Tannen gefallen ist, dauert die Gefahr fort,und dies währet, nachdem es zu schneien aufgehört hat,noch a — 4 Tage. Bey lockerm Schnee giebt es häufi-gere. bey Thauwetter gefährlichere Lauinen. Eben soverweile man, 'nach Tage langem heftigem Regen unddarauffolgenden Stürmen, noch i — 2 Tage, ehe manhohe Felsenthäler durchreist, in denen hin und wiederalsdann Steinstürze von den Seitenfelsen sehr leicht er-folgen. Man befrage jedesmal bey solchen Fällen dieEinwohner, und befolge streng ihren Rath.
8 ) Ehe man sich einem gefährlichen Schritt aussetzt,sehe man sich an dem Abgrunde recht satt, bis dessenganze Wirkung auf die Einbildungskraft erschöpft ist,und man ihn ganz gleichgültig betrachten kann. Zugleicher Zeit mufs man den Weg, welchen man haltenwill, studieren, und sich den zu machenden Schritt vor-zeichnen. Alsdann denkt man nicht mehr an die Gefahr,und ist nur beschäftigt, den sich vorgezeichneten W*ozu machen. Im Fall sich aber das Auge an den Abgrundnicht gewöhnt, so stehe man von seinem Vorhaben ab,