Druckschrift 
1 (1809)
Entstehung
Seite
40
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4 o VIII. Abschnitt.

schneller zurücklegen, so darf man nur einen Tag rei-ten , um den Füfsen einige Erholung zu geben.

Wer zu Fufs reist und einen Führer bey sich hat,der die nöthige Wäsche und andre Kleinigkeiten trägt,kann alle Unkosten mit einem halben Karolin täglichbestreiten. Dem Führer rnufs man täglich einen grofsenfranzösischen Thaler geben, wenn er selbst für seineBeköstigung sorgen soll. Sehr viele Reisende hab ichklagen hören, dals bey diesem Vergleich sie doch immerwenigstens die halbe Zeche des Führers hätten zahlenmüssen, weil er sich mit den Wirthen verstühnde. Ichhabe mit meinem Führer überall zusammen gespeist, woman sagen kann: Macht mir dies oder jenes; alsofreylich nicht da, wo man für die Mahlzeit einen Gul-den anrechnet. Ich habe Alles , was er verzehrte , seinNachtquartier, seine Wäische bezahlt; bisweilen bin icheinen halben Tag gefahren oder geritten; mehrmalenhabe ich Tagelang Wegweiser in unbesuchten Gebirgengehabt, auf den Seen für mich allein einen Kahn ge- nommen , in den Städten mich zu acht bis zehn Tageaufgehalten, und alle Ausgaben für mich und den Füh-rer haben mir im Durchschnitt nie mehr als 3Gulden täglich betragen; dazu noch 1 Gulden, höchstensI 1 j: Gulden täglichen Lohn, macht einen halben Karo-lin. Ich kehrte stets in die ersten Wirtshäuser ein,speiste des Mittags an der Gasttafel, und genofs zumFrühstück, und wenn ich mich irgendwo aufhielt, auchzum Abendbrod Milch und Brod.

Wer die Schweitz zu Fufs durchreist, und de»