Druckschrift 
1 (1809)
Entstehung
Seite
34
Einzelbild herunterladen
 

34 VII. Abschnitt.

der wird demnach weniger Unkosten haben, wenn erseine eignen Pferde mitbringt, als wenn er sich derLehnkutscher bedient; denn der Fuhrlohn von zehn biszwölf Tagen beträgt so viel , als der Unterhalt einesganzen Monats von zwey Pferden und einem Kutscher.Wenn man sich seiner Pferde zum Reiten in den Ge-birgen bedienen könnte, so wäre noch gröfsere Erspar-nis dabey ; dies ist aber gar nicht rathsam, nicht so-wohl deswegen , weil die Pferde verdorben werden , alsvielmehr, weil der Reiter nicht so sicher als mit denSaumpferden reist, welche diese Felswege gewohnt sind.

Wer Bediente hat, mufs das Kostgeld eines jedenauf t Gulden 50 Kreutzer rechnen. Sie sind aber inder Schweitz ganz überflüssig, weil es überall guteLohnbediente giebt, welche man in den Städten dochannehmen mufs , um sich alles Merkwürdige zeigen zut lassen. Wem der Lohnbediente den ganzen Tag zu

Dienste stehen mufs, der zahlt 1 Gulden. Wer in dieGebirge reist, es sey nun zu Pferd oder zu Fufs, demist ein Führer, der alle Wege kennt, die Reisebedürf-nisse trägt, und jede Besorgung eines Dieners über-nimmt , unentbehrlich ; und da sind die eignen Bedientenganz unnütz, und vertheuern nur die Reise um sehr vieles.

Wenn einige Personen zusammen die Reise machen,so werden die Kosten derselben für jeden etwas gerin-ger; denn der Fuhrlohn, der Schifferlohn auf den Seen,und der Lohn des Führens in den Gebirgen fällt nichtauf einen Einzigen.

Für einen Kahn mit zwey Schiffleuten zahlt man auf