32 VII. Aß S C H N I T T.
Die Reitpferde oder Maultliiere in den Gebirgsgegen-den , wo kein Wagen gebraucht werden kann , erhältman immer noch um den Preis eines grofsen Thalers;bisweilen auch etwas wohlfeiler, wenn man sie auf ei-nige Wochen miethet. Es begegnet aber auch , dafsman für drey Stunden zu reiten zWey grofse Thalerfodert, und so eigensinnig ist, das Pferd lieber im Stallzu lassen , als von der Foderung herunter zu gehn.Dergleichen unverschämte Eoderungen und Uebersctzun-gen erfährt der Reisende auch bisweilen von den Schiff-leuten an den Seen , und von den Wirthsleuteu in denGebirgsgegenden, die manchmal für die armseligsteMahlzeit mehr anrechnen, als für die kostbarste in den, glänzendsten Gasthöfen nicht gefodert wird ; indessengeschieht dies im Allgemeinen doch nur selten. Da derReisende in den Gebirgen nie oder fast niemals wiederdahin zurückkommt, wo er die Reitpferde mietliete , ‘somufs immer ein Knecht oder ein Bube zu Fufs folgen,der für alles Sorge trägt (wenn man einen grofsenThaler täglich bezahlt, kümmert man sich weiter urnnichts) und sie wieder zurückführt. Hat man zweyPferde gemiethet, so zahlt man dem Buben nichts wa-ter , als ein Trinkgeld; hat man aber nur eines , somufs man dem Verleiher mehr als einen grofsen Thalertäglich geben, weil auf ein Pferd der Unterhalt desKnechts dabey zu grofs ist. In dem Rächern Theil derSchweitz zahlt man täglich für ein Reitpferd einen Guldenhöchstens einen halben Laubthaler, und übernimmt dieSorge des Unterhalts. Wer von einem Ort Reisen macht,