XIV
Bei Schriftstücken dieser Art, die von ganz verschiedenen Schrei-bern stammen, wird man eben jedesmal den Gesamteindruck vonden grammatischen und literarischen Kenntnissen des einzelnenSchreibers zum Maßstab nehmen müssen, um der sinngemäßenBehandlung des Textes gerecht zu werden.
Die Einleitungen, welche jedem Verzeichnis, beziehungs-weise jeder Gruppe zusammengehöriger Stücke vorangehen, schei-den sich schon äußerlich in allgemeine und besondere. Die all-gemeinen Einleitungen sollen einen kurzen geschichtlichen Über-blick über Entstehung, Wachsen und Schicksale der jeweils be-handelten Bibliothek geben, die besonderen Einleitungen dagegenbehandeln das, was zur Beurteilung der Überlieferung eines ein-zelnen Verzeichnisses in Betracht kommt. An die Spitze der all-gemeinen Einleitungen ist in einem in Petit gedruckten Kopfestichwortartig bei Klosterbibliotheken der Orden, das Bistum, wo-hin das Kloster gehörte, die Gründungszeit, eventuell die Auflösungangegeben. In der darauf folgenden geschichtlichen Darstellungsind alle aus dem alten Katalog zitierten Stellen, Wörter und Buch-staben, auch Stellen des größeren Dokumentes, wovon der betref-fende Katalog einen Teil bildet, in Antiqua, andere Belegstellen zurGeschichte der Bibliothek aus handschriftlicher oder gedruckterLiteratur in Kursive gedruckt. Die allgemeineren Einleitungen ent-halten in Anmerkungen auch Nachweise der zerstreuten Stückeaus der in Rede stehenden Bibliothek. Zu diesem Zweck ist einTeil der Studien benutzt, die für einen im einzelnen begründetenHerkunftsnachweis der Handschriften der Wiener Hofbibliothekseit langer Zeit im Werke sind. Auf die Begründung mancherdieser Zuweisungen konnte der Natur der Sache entsprechendnicht näher eingegangen werden.
Die besonderen Einleitungen enthalten fast in allen Fällen eineBeschreibung der Handschrift, worin das gedruckte Verzeichnis er-halten ist. Das Jahrhundert der Schrift, die Anzahl der Blätter,die Schreibung in durchlaufenden Zeilen oder in Spalten, der In-halt, die Abmessung des Buches in Zentimetern ist angegeben undder Einband mit seinen alten Aufschriften, Signaturen und beson-deren Eigentümlichkeiten beschrieben. Dann ist über das Ver-zeichnis selbst im besonderen gehandelt, die Zeit, wann es nieder-geschrieben ist, der Ort, wo es in der Handschrift steht, ob es voneiner oder mehreren Händen herrührt angegeben, wenn es vonmehreren Händen stammt, sind deren graphische Eigentümlich-