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fammen hat, dürfte der Handelsstanb im Standese^n, den Kurs der Münze, Men die Einflüße derAgiotage, auf einem festen Standpunkte zu erhalten.Denn wir können nicht glauben, daß die Pracht derAgiotärc größer sehn sollte, als die des solihen Han-delsstandes, da der Kurs durch den Einlösungs-preis der Einperzentigen Obligazionen hinlänglichgesichert ist; denn die Bankbirckzion, welche diese Ein-lösung zil besorgen hat, soll sich vermöge §. 33 desBank - Pat. flrit dem Finanzministerium üb« dena n z u n e h m e n d e u Einlösungspreis vonZeit zu Zeit einverstehen, wodurch also alle will-kührlichen Schwankungen ausgeschloßen werden müs-sen. Der Kurs richtet sich nämlich nach diesem Einlö-sungsprcis, und Zeder kann mit Hülfe der Regel detri berechnen, daß er nach diesem Maßstabe sich noth-wendig folgender Gestalt rcgulirt: Wenn nämlich derEinlösungsprcis der Einperzentigen Obligazionen aufL» fl. Münze festgesetzt ist, so gelten fl. Papier-geld 60 fl. Münze, und der Kurs von Ioc> fl. Mün-ze ist alsdann »33^- fl. Durch Annahme andrer Ein-lösungsprcisc entsteht folgende Tabelle des Kurs-standes :
Einlösungspreis Kurs des Papiergeldes
18— — — 241 ^
17 —
l 6 — — — 25o
i5 — — — 2/iö^
1 /ß - - —25<)x^
l 3 »»»-» —"7 264^3'
der Obligazionen20 —
gegen 100 flj Münze.
233^ fl.
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