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mmschen anerkennt, und daß er sich dennoch nichteinmal tliel darum bekümmert, ob es Mittel giebt,die Legislatur von der Ungerechtigkeit dieser Ver-fügungen zu überzeugen, und deren Aufhebung zubewirken. Es bleibt meinem Verstände ein uner-klärbarer Widerspruch, wie derjenige meine Ach-tung und mein Zutrauen im Privatleben fordern wist,der doch die öffentliche Zurücksetzung zu ertragen imStande ist, welche darin liegt, daß ich im Ge-richtshöfe sein Zeugniß als bedingt ungültig zuverwerfen, und seinen Eid Nur als bedingtheilig, im allerhöchsten Nothfaste, zu gestattendas vollkommenste gesetzliche Recht habö»
Zch bin so gewiß, wie von meinem Daseynüberzeugt, daß mancher einsichtsvolle Zude, wenner diese Stelle lies't, bittere Thronen weinenwird, denn sie enthält eine empfindlicheWahrheit, der keiner, den sie trist, widerste-hen kann. Wenn aber dem so ist, woher kommtdie allgemeine Unempfindlichkeit für diese Betrach-tung? Woher die Fühllosigkeit für die in ihr lie-gende tiefe, mir selbst höchst schmerzhafte Krän-kung? Sie durch die Macht der Gewohnheit ziterklären, und darinn den Grund des Mangelsdes Reizes und der Erregbarkeit des Ehrgefühlszu setzen; — das heißt bei Gott, einen Vorwurf