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Wider die Juden : ein Wort der Warnung an alle unsere christliche Mitbürger
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51
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sten sind, und im Schylchan Aruch Co*schein hamnuschp. Cap, H.LZ, §. Z. wird aus-drücklich befohlen:

es soll Pflicht seyn, die Freigeister undNaturalisten, wenn man die Gewalt dazuhat,s öffentlich mit dem Schwerdt um-zubringen, sonst aber durch listige Anschlägeihre Erwürgung zu bewerkstelligen."

Daß solcher vollgültigen Beweise ungeach-tet, dennoch der Eid eines Juden wider einenChristen/Glaubwürdigkeit verdient?? CredatJudaeu3 Appella! if )

) In Rücksicht der Solemnitaten des Judeneide«jsi folgendes merkwürdig:JmHefsen-Darmstckdtschen ruftderRich,ter, sobald der Jude, welcher den Eid leistensoll, in die Gerichlsstube tritt, dem Gcrichisdie-ner zu:

hole mir eine Zange, um ein Fenster auszu,brechen, ehe der Jude schwört-Der Jude muß hierauf fragen:

Was soll das Fenster?"worauf ihm der Richter antwortet:

Meinst du etwa, daß da du falsch schwörst,und dich der Teufel nun holt und zum Fen«ster hinausführt, du wollest mich auch zu<gleich um das Fenster bringen?

(Estor. de lubi. jud. jur. §. 61.)

An andern Orten muß der Jude ein härenesHemd anziehen, und baarfüßig auf die Zigender ausgebreiteten Haut einer Schweinsmutier,die innerhalb 14 Tagen Junge gehabt, hinwe-lkn. Andere Statuten bestimmen:

der schwörende Jud soll »ch b s an den Halsins Wasser begeben, vorher aber da«beschnittene Glied seines Leibesdreimal anspeien und verfluchen."

In der Synagoge soll der Rabbi während derEidesleistung auf der Schaffen- un&Sciiebborimein teckia auch ein terno blasen. Vor dem Gersetzschrank muß aber

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