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dbid. Tom. VI. Abth. II. No. 92. S.163.ist nicht hinreichend gewesen, sie von dieserLästerung abzuhalten; da das Verbot jenerverruchten Exsekration der Christen in dem Pri-vilegio der Juden-Familien in der Neumarkvom Zo. Oktbr. 1717., und sogar in das ersteGeneral-Schutz-Privilegium für sammtlicheJu-den in den Preuß. Staaten v. 29. Sptbr. 1730.
conf. Tom* V. loro cit. p. 178, u. 198.wiederum hat erneuert i nd eingeschärft werdenmüssen. ES ist auch nicht der geringste Be-weis vorhanden, daß diese Verfluchung derChristen, die EiscnmengerTh. II. Kap. 2. S. 90. 188.so vollkommen, und mit so tiefer Einsicht inden wahren Geist des Judenthumö, erwiesenhat, nicht noch täglich in den hiesigen Syna-gogen, in uns ganz unverständlichen, aus vie-len Sprachen willkührlich zusammengesetzte» Re-densarten, von allen orthodoren Juden wieder-holt, oder wenigstens am Lauberhütten- undPurimfeste, so wie auch am t. Febr* und 1.März, imglcichen am großen Sabbath, ausge-sprochen wird. Dies bleibt um so mehr glaub-lich, da in der hiesigen Synagoge das Ediktvom 15. Jan. 771b, seinem Inhalt ge-mäß, nicht mehr affigirt ist, welches doch,wie es darin heißt, schlechterdings zu ewi-gen Zeiten geschehen soll, und weshalbeine neue Affiction durch die Behörde erforder-lich seyn würde.
Es ist aktenmaßig
(S. kol. 182. 28. der allegirten K.Ger.Akten B. No. 109. d. 1788.)daß die Juden in ihrem täglichen Morgenge-bete Gott danken, daß sie keine Chri-