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„edomitischen Bösewichts, und gottlosen Teu-fels des Doktor und Professor Grille."
S. Lychsen in den Vützowschen Neben-stunden Lh. IV. S. 60. u. 6r.
Acta alleg. des Kammergerichts S. 226.227.
Sollte man glauben, daß das jüdische Gericht inBerlin ndch vor 40 Jahren solchen Unfug pri-vilegirt hatte?? — Eö geht aber noch weiter.Im Nachalath Schibach steht Lh. III. ®. 36.No. 4. Kap. 2g. Blatt 6;. S. 2. Zeile 2;.der genannten Berliner Ausgabe im Formulareeiner Schuldverschreibung mit klaren Worten:„und soll Zahlung geleistet werden in guter„in dieser Stadt bei Juden und Accu.m„gangbarer Münze."
Da es nun in Berlin nie Sternanbe-t e r gegeben hab so versteht eü sich von selbst,daß mit dem Worte Accnm alle Christenund Nichtjuden gemeint sind, und esbleibt, wie Hr^Professor Lychfen mit Rechtbemerkt,
a. a. O. Lh. V. S. 46.eine strafbare Unverschämtheit, daß die Her-ausgeber das Gegentheil ihrer auf der Rück-seite des Titelblatts abgedruckten Protestarionim Buche selbst ausdrücklich, urd zwaif ,vasnicht zu- übersehen ist, in dem Formulare einertäglich in Rechtsgeschäften anwendbaren Ur-kunde anerkannt haben!
Noch ein einziger Einwand bleibt übrig.Basnage sagt in seiner Histoirs cks JuifsT, II. ]). 732.
„La .Synagoge avoit enfente l’Egli?e et„les Chretiens etoient une branche separee„cle son tronc.“
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