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„das Gesetz nicht kennen, betrachtet w§r->„den."
Nach den Zeugnissen, die E isenm, ngerdarüber beibringt, iß dies auch gar nicht zubezweifeln, und selbst Maimon sagt itu KelimKap. i. §. 61 . „daß sie dem Vieh glei'chsind." Rasclii erklärtem Kommentar überAvodah Sarah fol. i8» 2. und 14. 2. „daß„sie von» ewigen Leben ausgeschlossen„und der Hölle zugesprochen sind. ImMednasch Tillhn fol. 50. i, heißt es: „die„Gojim haben kein Recht am ewigen„Leben."
Allerdings haben einige Rabbinen in neueern Zeiten aus sehr leicht einzusehenden Grün--,den, feierlichst dagegen protestirt, als z. D.
der Rabdi I a.k 0 b H e r sch e l auf dem Ti-telblatke seines Buches Sephat emmes ve-laschon schorith. Altona 1752. 4.
Der Ober-Rabbi zu Altona und Wanbsbeckin seinem Buche Kreis! upleisi. Altona176; «in Ende der Vorrede.
Wie wenig aber solchen Manifestationen zutrauen ist, .davon giebt die im Jahr 1765 inBerlin, mit dem Konsense und P, ivi'eg-o desjüdischen Gerichts der Residenzstadt veranstal-tete Ausgabe des Buchs Nachalath Schibbach,einen redenden Beweis. Auf der umgekehrtenSeite des Titelblattes steht zwar auch einegroße Captatio benevolentiae an die Christen,und ein feierlicher Protest, daß sie auf keiner-lei Art als Nochri, Accum und Mu-
mar-Leaccnm betrachtet würden. Auf demTitelblatt selbst aber wird der Druckort alsoangegeben:
„in der Druckerei des gnädigen Herrn, des