Druckschrift 
Wider die Juden : ein Wort der Warnung an alle unsere christliche Mitbürger
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

/ ifar

4r

Abarbanels und Maimonldes entsprossen,- oderin irgend einem der fünf Weltthcile geborenund erzogen seyn, der kleinen Glaubensdifferen-zien, die unter ihnen Staat finden, ungeachtet,völlig gleich behandelt werden müssen. Es isthöchst lächerlich, wenn die Mumar-Isroeldie jüdischen Freigeister und humane Schis-matiker, oder wohl gar die minderjährigen Ju-denjungens, welche zum Beweise ihrer Kul-tur im Thiergarten auf Stelzen gehen, amSchabbas öffentlich 'Speck fressen, auf denPromenaden Kiesewetterö Logik laut auswendiglernen, und die Arien aus dem Herodes vorBethlehem absingen, eine Ausnahme vonden allgemeinen gesetzlichen Verfügungen zu ver-langen sich unterfangen wollen. Solche Prä-tendenten sollten erst den rabbinischen Spruchlernen:

.Im haddibur kesef, haschtike schof,d. i.weiin das Reden Silber ist, soist das Schweigen Gold."

Mit Recht hat die Preußl. Gesetzgebungfolgende Grundsätze festgestellt.

(A. G.O. Th.k Tit. X. §. 343. 344. 352bis 354 - §- 230. No. 12.)

a) In Sachen der Juden gegen Juden, beidenen keine Christen ein Interessehaben, dürfen die jüdischen Zeugen nichtvereibet werden.

b) In Kriininalfallen, wo es auf eine harteLeibes- oder Lebensstrafe ankommt, die nachden Gesetzen in keine Geldbuße verwandeltwerden kann, darf kein Jude zur Ablegungeines eidlichen Zeugnisses angehalten wer-den: und selbst die freiwilligen Auska*gen mehrerer jüdischer Zeugen können