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Wider die Juden : ein Wort der Warnung an alle unsere christliche Mitbürger
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Welt, in einige hundert tzauptklassen getheilt,und diese wiederum in unzählige Unteräbthei-lungen reparrirt werden. Das vollständigsteSchema würde am Ende aber noch immer nichtvollständig genug seyn, jedes Individuum zuklasstfiziren. Ucberhaupt sind aber in'dieser Ein-theilung die moralischen Eigenschafteneines Schwörenden nicht von seinem reli-giösen Glauben getrennt, vielmehr offen-bar konfundirt. Alle Rcligionö-Par! Heien, derenGlaubensartikel nicht wider das Rechts- undPflicht-Gesetz, Betrug und Meineid erlaubenund begünstigen, müssen eidcsfähig gehaltenwerden. Vom Gesetzgeber und Richter mußder, allerdings mancher Misdeutung fähigeGrundsatz: ubi ecclesia, ibi est religio, den-noch ohne Ausnahme anerkannt werden; dadasjenige was eigentlich Religion ist,über das Gesetz und die Sentenz jedesSterblichen erhaben bl.eibt.

Wenn es daher unbezwcifelt wahr wäre,daß die Karaiten nur allein die ganze heiligeSchrift alten' Testaments für göttlichhalten, den Talmud und die Tradition der Rab-binen aber, als sogenanntes mündl'ches Gesetz,durchaus verwerfen; so würden ihre Eide, insofern nicht ihre Glaubenslehren andere anstvs-sige Prinzipien über dessen Heiligkeit enthielten,allerdings in gleichem Grade, als die Eide an-derer Religionsgenossen, für vollkommen glaub-würdig zu halten seyn. Es wäre sehr zweck-mäßig dies naher zu untersuchen, und da daSalte Testament für die Heiligkeit der Eide, undwider die Sünde des Meineides, die bestimm-testen Verfügungen enthalt, man auch nicht zuvermuthen berechtigt ist, daß in die übrigen