darauf nickt die geringste Rücksicht nehmen.Sie soll und muß den Bürger in allen Fal-len , wo cS auf religiöse Verpflichtungen an-kömmt, nicht blos als Menschen, sondern auchals Glaubensgenossen einer Jreligionspar-thei betrachten, mid kann schon um deshalbauf die Gesinnungen und Ueberzeugungen einesIndividuums gar nicht reflektiern, weil ihreVorschriften allgemein senn müssen.
Daß der Jude, alö solcher, aber nach sei-nen Religions - Dogmen, keine GewissenSver-bindlichkeit der Wahrhaftigkeit und Redlichkeitgegen die Gojim anzuerkennen schuldig ist,bleibt nach dem oben Angeführten so gewiß,daß es gar nicht bezweifelt werden kann. Esmag richtig seyn, daß in verschiedenen Zeitpe-rioden verschiedene Rabbinen, se» es nun auSSchwachheit, Emvflndelei und Eitelkeit, oderaus humaner Renomifferei in der Tugend derMenschenliebe, sich durch Paradoxa dergestaltauszeichnen wollen, daß sie wider die kehrendes Talmuds und dessen authentische Ausleger,und überhaupt wider die kanonischen Dog-men des Judenthums, die Liebe gegen alleFremden (Nochrim) und Nichtjuden ihren Glau-bensgenosse» zur Kewisscnöpflicbt gemacht haben.
In einigen ethischen Schritten sind Stel-len, die so etwas zu erkennen geben.
S. Alhanmiitzwoth v, R. Ben. Maimon.Ed. Chacham Chagis, S. 142. Wancls-beck. 5487.
Maimon Tract. II. Hilchoth Geselach §»4. bei Beer liagole, Koscbeni hamtniscUpat. F. 2Hz.
Meiri Schitta Mecubezeth ZU dem TraktatLava-Laura 5. riZ.
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