nicht an. Eisenmenger b e k u n d e t T h a t sa ch e nals wahr, deren Gegentheil darzuthun noch nie-mand auch nun versucht hat. Er führt Be-weisstellen aus den von den Juden als gültigeAutoritäten jederzeit anerkannten, in ihren ei-genen Rechtsstreitigkeiten angeführten, uud so-gar von den höchsten Landes-Justiz-Kollegienbei ihren Entscheidungen allegirtenS. Hymmcns Beitr. zur juristischen Litera-tur B. I. S. 28-Z0.B. II. ii' 8. V. 144=157.Gesetzbüchern, aus dem Talmud und aus denGlossen und Kommentaren der Rabbinen an,ohne daß Jemand bis jetzt zu erweisen vermögthat, daß diese Allegate falsch, oder unrichtigübersetzt sind. Nicht die Meinungen und Ur-theile Eisenmengers, sondern die von ihm an-gefertigten und aufgenommenen Ertracte, sinddie eigentlichen Beweise des Satzes: daß derJude, als solcher, dieGewisscnsverbindlichkeitder Wahrhaftigkeit gegen den Nichtjuden, nachden Grundsätzen und Dogmen seiner Religion,nicht anerkennt. Ob nun ein Jude diese Rcli-gions-Dogmen nach seiner besondern Ue-berzeugung, und nach den Verhältnissen sei-ner individuellen moralischen Bildung, für recht-mäßig oder widerrechtlich hält; ob er geneigtist, seine Handlungen nach dieser Maxime zubestimmen oder nicht; und ob er überhauptmoralische Fähigkeit hat, in allen Fällen, selbstbei dem unbedingtsten Jndiffereutismus in Rück-sicht auf religiöse Dogmen, die Gebote der Ver-nunft unabänderlich zu befolgen; davon ist seinepersönliche Achtung als Mensch aller-dings abhängig. Jeder Privatmann, und je-der seiner Mitbürger wird ihn hiernach schä-tzen und würdigen. Aber. die Gesetzgebung kann
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Wider die Juden : ein Wort der Warnung an alle unsere christliche Mitbürger
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