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firtctr Kirche (ex ecclesia pressa) in die herv-schende (in ecclesiam dominantem) über-geht, und sich bekehrt.
Z) Eben aus diesem Grunde der Bekehrungmuß auch die größere Moralität des jüdi-schen Täuflings angenommen, und ihm schondeshalb eine höhere Gewissenhaftigkeit undEidesglaubwürdigkeit zugetrauet werden.
4) Es sind aber, dies bei Seite gesetzt, nochviele andere Gründe vorhanden, die es hin-reichend rechtfertigen, einen Juden in keinerStreitsache wider den Chrisien, oder seinengetauften ehcmaügen Glaubensgenossen, zum. Erfüllungseide zu gestatten.
Nach den Grundsätzen des Judenthumsist der Meineid besonders gegen einen G 0 i, dasheißt einen Nichtjuden, einen Abgötti-schen, und einen Meschumad, das ist einenGetauften, Abtrünnigen und Abgefallenen, derdie jüdische Religion verleugnet hat, keine un-verzeihliche Sünde, weil der Jude den Go-jim und Mcschumadim, welche nicht zuseinem Nächsten gehören, nicht nurje-des Unrecht anthun, sondern sich auchjede Gewaltthätigkeit und Betrüge-reien wider sie erlauben darf.
Lava mezia Fol. 6i. coi. X.Chöschem hammischpot Fol. XZL.col, 2. No. 95. §. i. u. Fol. 423. col. x.No. 348. in der Anmerk.
Lava kämma Fol. 113. No. Ä.
Eisenm engers entdecktes Jndenthum. Fkf.
1700. Tb. II. Kap. XI. S. 174.
Labe ad Mischnam Tit. Lava kama Gap.
4. m. 6.
Mardochai Gap. i. Kiduschim Fol. 40 a.