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schculichen Justizmäkelcien und getriebenenJustiz Handels auf ewig vom Wohnsitze deSReichskammergerichts vertrieben, in 232,145Gulden Geldbusse, und in sechsjährige FestungS-strafe kondemnirt ist. Mogte doch allen jüdi-schen Unterhändlern, Winkel-Advokaten, Com-missionärs und unbefugten Schriftstellern des-gleichen geschehen! Auch wäre es sehr zuwünschen, daß eine allgemeine Erneuerung undBestättigung des Rcichsgcsetzcö (Reichö-Absch.v. izzi. §. 78. 79 .) erfolgte, und den Judenüberall verboten würde, mit einem Nichtjudenohne obrigkeitliche Bestättigung solcheKontrakte, und besonders trokkene Wechselabzuschließen, aus denen der letztere ihrSchuldner wird. Auch würde die Vorschriftdes A. L.R. Th. II. Tit. VIII. g. 781h aus-drücklich dabin zu erklären seyn, daß Wechsel,die in jüdischer Sprache abgefaßt, oder auchmit jüdischen Schriftzeichen ge- und unterschrie-ben worden, schlechterdings, bei Strafe der Nich-tigkeit für die Inhaber, und einjährigerZuchthausstrafe für den jüdischen Aus-steller, verboten se»n sollen. Die Betrügereiender Juden mit solchen unleserlichen Zetteln sindunglaublich. In Frankfurt kaufte ein Judevon einem Christen 400 Fuchsfelle, und gabihm über das Kaufgeld einen vorgeblich in 4Wochen zahlbaren Wechsel. Alö aber der Ver-käufer zur Verfallzeit Zahlung forderte, derKäufer alles ableugnete, und der Wechsel pro-chuzirt wurde, fand sich, daß er nichts alö fol-gende Spottreime enthielt:
— X per = Fir.
Haasen sind keine Füchs;
Esel haben Ohren,