sogen haben, darüber sind in den glaubwürdig-sien Schriftstellern, (z. £ 3 . Bavaria s^nces, Mün-chen 1627. Th. 2. S. ZiZ. SiegcSmund s)of-manuö schwer zu bekehrendes Judeuthnm. Zelleibyy. S. uz. *) die znverlaßigsten Beispielevorhanden. In Frankfurt am May» war diesejüdische Grauelthat unter dem Brückcntyurmeabgemalt, und dabei die Inschrift gesetzt: „An-„no T475 am grünen Donnerstag ward das„Kindlcin Simon, Jahr alt, von den Ju-,,den umgebracht." Der Brückentburm ist Zwarjetzt abgebrochen, und das Gemälde wogte wohlnicht wieder hergestellt werden. Zu wünschenWare es aber, daß in allen Städten und Staa-ten die sehr zweckmäßigen Polizcigesetze widerdie Juden in Frankfurt a. M. eingeführt undzum Muster genommen würden. Karl der Kahlewurde(377) von seinem jüdischen Leibarzte Se-de chia. Und der Kurfürst Joachim II. vonBrandenburg den ZtenJuny 1571.'zu Kdpe-nick, von einem Juden, Namens Lieb hold,der sein Günstling und sein Arzt war, vergiftet.sS. Buchholz Ecsch. der Mark BrandenburgHl. Tl . §. 72. S. 419.) Es ist überhauptgefährlich, einen jüdischen Arzt zu gebrauchen,und das kanonische Recht (veoetal. II. «g.(laus. 1. Ouaest. 15. Cap. i. Nullus eonUnqui in sacro sunt ordine, aut laicus, azymaJudaeorum manducet, aut cum illis habitet ,aut aliquem in infirmitatibus suis vocet,aut medicinam ab illis percipiat, aut cumeis in balneo lavqt. Si vero quisquam hoc
*) Gotth, Freytag Disseit. de Judaao Cliii-tuanorum inuniid«. Lip3. 1771,