die Di ebe shehluIIg ausdrücklich verbotenWerden müssen, (Myl. Corp. C. M. Tom« V.Tit. von SchinderSkn e chten, Bettlern,Zigeunern-und Juden. S. 124. Conf. v.2i. Mai 1671.) Einen deutlichern Beweis ih-rr rechtlosen Denkungsart kann es nicht geben.Nach den Zeugnisse!! glaubwürdiger Schriftstel-ler, ivurdeii die Juden deshalb aus Egnptenvertrieben, weil die ganze Nation die Kratze undden Aussatz hatte, und die Hirten sogar. daSVieh auf der Weide ansteckten. Man nanntediese Krankheit Elepanthiasis, die dFähig-keit, und Lukretius bezeugt, daß nur die Egyp-tischcn Juden damit behaftet gewesen waren.Auf gleiche Art haben die Juden (7321) inFrankreich, und (1348^) in der Schweitz undini Elsaß, dnrch-'die Aussätzigen die Brunnen ver-giften lassen. (S. Aus. Hcinr. p. ZieglerStäglichen Schauplatz. Franks. 1695. Fol. S. Z«Col. 2. S. 333. Eol. l. 2. und Sebast. Mün-sters Cosnwgraphie. Basel 1550. S. 192.656.und 660 .)— Ob sie sich gleich täglich wohl zehn-mal waschen, so bleibt doch der Schmutz undGestank ihr eigenthümliches Nationalerbtbeil,und nach den Zeugnissen der Aerzte sind ihreAusd üustungen der Eesuildheit höchst gefährlich.Aus diesen sehr rechtlichen Gründen ist es aucheinem Miethsmauiie nicht erlaubt,, sein Quar-tier am einen Juden zu su blociren, (Beitr.zur juristischen Litterat, in den Preuß. Staa-ten 8», 1. S. 36.) und eben deshalb sollen dieIndem nicht in.den reinlichen Hauptstraßen derResidenzstädte wohnen dürfen. — Auf welcheunerhb rte Art die Juden Christenkinder gestoh-len, demnächst gemartert, geschunden, gekreuzi-qet, uird ihnen das Blut mit Federkielen ausge-
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Wider die Juden : ein Wort der Warnung an alle unsere christliche Mitbürger
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