gen Art thun, wie es die eingeführte Schul-'ordnung fordert. Um dieser gegenseitigenAufsicht willen, die ein Schüler über denandern hat, nennt auch der Verfasser seinSystem das Beobachtungs - oder Aufsichts-System (8^8lem ok tuition). Ihm zufolgewird nicht nur jede aufgegebene Lection gründ-lich erlernt, ehe sie hergesagt wird, sondernauch die Sittlichkeit des Schülers wird stren-ge beobachtet, jeder Fehler bemerkt, sorg-fältig ausgezeichnet und durch ein beson-deres Gericht gerügt. Für gute Auffüh-rung wird also nach diesem Schulsystemeben so sehr gesorgt, als für Unter-weisung. Und so sollte es auch billigseyn , und unsre auf Aufklärung An-spruch machende Zeiten sollten doch ja nichtden alten Fehler in der Erziehung fortdau-rend nachmachen*). > Dieser Versuch kam
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r»l»o. Lic. tl» r 2.