Druckschrift 
1 (1858)
Entstehung
Seite
418
Einzelbild herunterladen
 

418 Verlegung der Cathedrale von Elze nach HildeSheim.

Buno, zu der Zeit, als die Sachsen die Thüringer aus deren Landevertrieben. Nachher durch die Könige und Fürsten der Christen zer-stört, wurde sie durch Benno und Hildo, edle Junker der Friesen, zurZeit der Kaiser Tiberius und Mauritius hergestellt. Z — Die Erzäh-lung, womit man die Hildesheimischcn Annalen verbinden muß,beweiset, daß eine uralte Ncberliefcrung im Michaeliskloster bestand, eshabe schon vor Gründung des Bischofssitzes eine Stadt bestanden, undda das Kloster nicht einmal zwei Jahrhunderte nach der Cathedralegestiftet wurde, so konnte cs sehr wohl Erinnerungen der Menschenauffasscn darüber, wie es zur Zeit der Ankunft des Bischofs hierbestellt gewesen sei, und es würde diese Nachrichten nicht aufbewahrthaben, wenn sie mit den bei der Cathedrale herrschenden Ansichten inWiderspruch gestanden hätten; ja, der älteste Theil der Annalen, welchergleichfalls jene Nachricht hat, kann, da er älter ist, als das Kloster,nur von dem Bischofssitze ausgchen. Sind nun auch die einzelnenThatsachen, welche die Handschrift erwähnt, unglaubwürdig, so wirddennoch durch die Nachricht erwiesen, daß man in jener der Stiftungso nahen Zeit nicht daran dachte, den Ort erst aus dem Bischofssitzehervorgehen zn lassen. Merkwürdig ist in dieser Nachricht auch, daßsie schon den Namen der Stadt von dem Erbauer oder Wiederherstellcrablcitet, denn Hildo soll offenbar an Hildesheim anknüpfen.

Freilich war nun diese Ortschaft keinesweges eine Stadt, indeßwahrscheinlich doch eine der ansehnlicheren Ortschaften und durch Be-deutung im religiösen und politischen Leben des Volkes ausgezeichnet;vielleicht war auch die uachherige Burg roh befestigt; denn Schutz-wehren wußten die Sachsen zu Karls des Großen Zeit auszusühren.Sie lag in dem Gaue, welcher der ganzen Provinz den Namen gegebenhat. Man legte die ersten Kirchen fast immer an Oerter, wo dieMalplätze der Volksversammlungen und auch wohl die Opferstättcn

>) L.nno ctomini 577 tempore Niberii cnesnris Dennopotim Innüntur Ililcte-neseimensis eivitns, udi tnmen atigui votuut, guoct eivitns Lunnoxotis nnto illucltempus inm äiu luerit, asserentes, guoet eäiücatrt sit u guoänm ülneeäone,nomine Luno vel Dumm, eo tempore, guo 8nxones Nurinxos expulvrunt Nsterris suis post obitum ^riexnnelri LInxni et sie nommuts, est Runnopolis, sioutin uliguibus lidris invenitur; postmoelum nutem perre^es et prineipes eristinnorumelestructn itsinim postmoäum per Lvnnonem st Iliielonem clomieetlos Vrisonumtempore Liberi! et Lluuricii impsrntorum est instnnrnta, et cetera. Archiv fürältere Deutsche Geschichtsk. VIII. 606. Sollte übrigens auch diese Nachricht späterin die Handschrift des zwölften Jahrhunderts eingetragen sein, so bleiben für de»Beweis des Alters der Sage doch die Hildesh. Annalen und die Handschrift vonBernwards Leben.

2) Llonum. Oerm. Hist, 88. III. 22.