Verlegung der Cathedrale von Elze nach Hildesheim. 415
er sie aus der llcberliefernng, die sehr wohl auf seine Zeit gelangenkonnte, schöpfte. Die Erzählung findet einige Bestätigung in derBezeichnung eines Platzes zu Elze als Domplatz, darin, daß Elzeurkundlich Nullen, hieß, und endlich in der Bemerkung desjenigenChronisten, woraus der Sächsische Annalist schöpfte. Es heißt dort:»So erlangte es die Elzischc Kirche, daß sic Mutter- und Tochtcrkirchewar, Tochter der bischöflichen Kirche, Mutter aber einiger Kirchenjenseits, aller dagegen mit ihr diesseits der Leine gelegenen. Siehatte diejenigen Gerechtsamen über alle diesseits (im Westen) der Leinegelegenen Kirchen, welche die canonischcn Beschlüsse einer Mutter- undTanfkirche über die untergebenen Capellen beilegen; aber nachdemnngelchrte Menschen die geistlichen Gaben umsonst zu verkaufen unddes Teufels Schlauheit sich zu Nutze zu machen begannen, nnd was ergesäct hatte, abzuernten und anfzuhänfcn, da erst haben sich die Töchtervon der Vereinigung mit dem mütterlichen Körper getrennt, da sich derMutter Rechte angemaßt, damals haben, indem der Elzischen KirchePriester in der Zeit des Krieges für das Hans Israels nicht stritten,und der Rotte der Feinde übel wichen, die Kirchen zu Eldagsen, Olden-dorf nnd Wallensen den Namen von Muttcrkirchen sich angcmaßt unddas Recht von Taufkirchen, was ihnen früher ans Zuneigung undGunst der Elzischen Kirche für eine Zeit lang beigelcgt war, mitfrechem Uebermuthe wie ihr Eigenthnm an sich gerissen.» Diese Nach-richt ist um dcßwillen von Bedeutung, weil sie ans die älteste kirchlicheEinteilung zurück weiset, und die Elzischc Kirche als die erste desSprcngels, wenigstens im Westen der Leine, bekundet. Von den ältesten,mit voller Bcfngniß zu allen heiligen Handlungen versehenen Kirchengingen Capellen aus, worin nicht getauft werden durfte. Bei größererAusbreitung des Christentums wurden die entfernteren zu Pfarrkirchenerhoben, und, als das Recht zu taufen allen Kirchen zukam, bliebenden ursprünglichen Tauf- oder Mutterkuchen die Archidiakonat-Gerecht-samcn, namentlich das Recht, die jährlichen Synoden zu halten, vor-aus. Die Kirchen, welche Sitze der Archidiakonen waren, sind unzwei-felhaft die ältesten, und das höchste Alter darf man denen znschreiben,von denen selbst Archidiakonal-Kirchen herstammen. So der ElzischenKirche, von welcher die Archidiakonal-Kirchen zu Eldagsen, Oldendorfnnd Wallensen laut obiger Nachricht ausgegangen sind. Dieses hoheAlter der Elzischen Kirche stimmt wohl zu der Nachricht, daß sieursprünglich die Cathedral-Kirche gewesen sei; denn diese war ohneZweifel die erste Kirche, welche — mit Ausnahme von Brunshausen