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Kloster Grauhof.
Uechtershünscn in Thüringen geschenkt habe. >) — In den Jahren1189 bis 1193 hatte das Kloster einen schweren Streit mit dem KlosterRiechenberg, welcher die Borstände beider Klöster nach Rom führte.Beide machten aus gewisse Ländereien Anspruch, und das KlosterRiechenberg siel mit 24 Pflügen darauf und nahm sie für sich inBesitz. Der Hildcsheimische Bischof Adelog, vor welchen der Streitzunächst gebracht wurde, legte dem Kloster St. Georg den Beweis desEigcnthumes auf, und der Erzbischof von Mainz, an welchen Ricchen-berg appellirte, bestätigte jenes Erkenntnis Fernere Appellationenwurden nicht verfolgt, und bei dem Ungehorsame des Klosters wurdedasselbe mit dem Interdikte belegt. Nun versprach cs Herausgabe derLänderei und Schadenersatz. Dennoch überfiel später sein Vogt, wieman glaubte, ans Antrieb der Geistlichen, die Knechte des KlostersSt. Georg, welche das Land bestellten, zertrümmerte die Pflüge, jagtedie Pferde in die Wildniß und prügelte die Knechte so, daß sie halb-todt liegen blieben. Der Bogt wurde zweimal mit dem Banne belegt,versprach Genngthnnng, hielt aber dennoch das Kloster St. Georgvon aller Benutzung der Aecker ab. Nun wurde dem Kloster Riechcn-bcrg wiederum die Feier des Gottesdienstes untersagt; die Geistlichenkehrten sich nicht daran, begingen alle kirchlichen Handlungen und ver-folgten auch die eingelegte Appellation nicht. Ihr Probst Bennobegab sich nach Rom und behauptete dort vor den von dem Pabstebeauftragten Cardinälcn, die Stifterin Riechenbergs, Margareta, habejen'e Ländereien übertragen und die Verwirrung sei daher entstanden,daß der Probst Gerhard, welcher beide Klöster verwaltet, das vonjenen Aeckern geärntcte Getraide in die Scheunen des Georgsklostershabe führen lassen, welches keinen guten Waizenboden gehabt. Auchhabe das Kloster Riechenberg, als nach Gerhards Tode das KlosterSt. Georg sich jene Aecker habe anmaßen wollen, von dem päbstlichenLegaten, Cardinal G., in der Kirche zu Paderborn bereits ein günstigesErkenntniß erlangt. Der Pabst konnte durch die entgcgenstehendenBehauptungen nicht durchsinden und beauftragte die Pröbste vonHammerslcbcn, Caldenborn und Lamspringe mit der Untersuchung undEntscheidung der Sache (21. April 1195).
Die Anwesenheit des Probstes zu Rom war die Veranlassung,daß der Pabst dem Kloster St. Georg ein ausgedehntes Privilegium
>) Hesse, Beitr. zur Deutschen Gesch. I. Abth. 2. Anh. 44. — L,. 1191. VII.Lut. aut. nahm Bischof Berno eine Handlung in eubiauto Nosxitutis etoinus vor.