Kloster Grauhof.
249
verlieh. Dieses ist am 7. März 1195 im Lateran ausgestellt, undbestätigt die einzeln aufgezählten Besitzungen. Unter ihnen erscheintauch die von Heinrich V. verliehene Grafschaft im Harzgau und derZehnte und Zins von fünf Schillingen, welcher nach der BestimmungHeinrichs IV. und Bischof Bertholds von den Ländereien des WaldesAl entrichtet werden solle. i) Sodann erläßt der Pabst den Neubruchs-zehnten von den mit den eigenen Händen der Geistlichen angebaueteuLändereien, so wie den Fleischzehnten; gestattet die Aufnahme neuerGeistlichen, welche das Kloster nur, um in einen strengeren Orden zutreten, verlassen dürfen; erlaubt stille Feier des Gottesdienstes beieinein allgemeinen Jnterdicte; verweiset den Convent wegen der bischöf-lichen Handlungen an den Bischof von Hildesheim, wenn dieser mitdem apostolischen Stuhle in Verbindung stehe und die Handlungenumsonst vornehmen wolle. Der Pabst untersagt endlich die Erbauungvon Capellen innerhalb der Parvchie des Klosters und gesteht dieProbstwahl zu, untersagt auch alle Gewaltthat innerhalb des Bereichesdes Klosters. Der Pabst und zwanzig Cardinäle haben den Gnaden-brief unterschrieben.
Die Vogtei über die Güter zu Schwanebeck war von den Hildes-heimischen Bischöfen an die von Harpke (Hurtdolre), dieses (Harpke)aber an einen Ritter Johann verliehen. Hermann war der letztejenes Geschlechtes; seine Witwe Beleke besaß das Obereigenthum derBogtei für ihre Lebenszeit; das Kloster zahlte ihr acht, dem Ritter-Johann 40 Mark. Beide gaben ihre Rechte dem Bischöfe zurück, unddieser verlieh die Vogtci dem Kloster, wozu der Graf Siegfried vonBlankenburg, welcher mit den durch den Tod Hermanns heimgefallcnenLehnen bestehen war, seine Zustimmung ertheilte (8. Junius 1227).Weil die Ablösung auf Betreiben und mit der Unterstützung derHörigen geschehen war, verlieh ihnen der Probst das Recht, den Vogtzu erwählen.
Pröbste und Geistliche: 1131, 1145 Gerhard; 115l, 1152, 1155Berno oder Benno, 1172 Conrad, vor 1185 Heinrich, 1186 Dietrich,1195 Ekhard, 1227, 1233 Heinrich. 1131 Günther äsoa-
uus, 1151 Heinrich, Dechant. 1151 Wichbert, Winemar, Volbert,Wulfwiu, Azzo.
Das Vogteiamt stand den Grafen von Wöltingerode zu; ihre
U Die angebliche Urkunde Heinrichs IV. von 1099 oder 1119 war also schondamals vorhanden.