Kloster Grauhof.
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10V 2 Hufen mit zwanzig Hausstellcn; einen Ncubruch, welcher Thied-wardingcrothe hieß und wohin später das Kloster verlegt ist; denWald Horst mit den angränzenden Holznngen; sieben Hausstellcn inRcinswitthrote; eine Mühle in Mahner und in der Stadt Goslareinen Garten, welcher zehn Schillinge, eine Handelsbudc, welche achtSchillinge, einen Scharren, welcher zwei Schillinge, nnd ein Haus,welches zwanzig Schillinge zinsetc. Ferner den Zehnten von den Algenannten Ländereien, so wie die wüste Dorfschaft Bardenhauscn mitdem umliegenden Walde und den Zehnten vor Heissnm mit der Mühle.— Ein Dicustmann der Hildcsheimischen Kirche hatte einige Ländereien,östlich von dem Walde Al an der Stelle der wüsten Dorfschaft Barden-hausen belegen, als Dienstgnt; er gab sie dem Bischöfe zurück, unddieser übertrng dieselben nebst dem Zehnten (1131, 12. Junins). —In einem unbekannten Jahre gab Bernhard einen Thcil des Wich-mannsgutes (partsin kuncii, <gui voontrn? stVUrirmirni) nnd das Klostertauschte den übrigen Theil dazu. — Das Kloster hatte, wie obenerwähnt, bedeutenden Landbesitz im Halberstädtischen Sprengel; csbaucte den ganzen Acker nicht selbst, sondern es saßen Hörige, Latendarauf, welche dem Kloster zinsctcn. Bischof Bernhard bestimmte imJahre 1145 am 6. October deren Leistungen. Von jeder Hufe solltenzehn Schillinge gezinset und ein Morgen Klosterlandes gemähet unddrei Marktscheffel Frucht Goslarschen Gemäßes nach dem Georgen-bcrgc gefahren werden, ff Am 27. October 1145 bestätigte PabstEngenius III. die Besitzungen und Ordnungen der regulären Canoniciin Deutschland; in diesem Jahre brannte aber auch aus dem Georgen-bcrge Münster und Kloster mit allen Wohnungen nieder, ff — ImJahre 1151 am 14. März hatte Bischof Bernhard einen Streit zuschlichten. Ans dringendes Bitten Adclhards von Bnrgdorf, welcherden Schutzvogt (viosirr ackvoontl) des Klosters vertrat, hatte diesesvon Adelhards ganz verarmtem Oheime, Namens Lüdgcr, ein Landgutin Thicdwardingerode, jede vollgcmessene Hufe für 41/2 Mark reinenSilbers gekauft, auch durch die Grafen Ludolf, Vater und Sohn, vonWöltingerode in öffentlichem Gerichte übertragen erhalten, indem derVerkäufer nebst seinen beiden Söhnen seine Zustimmung erklärte, seinenHandschuh zum Zeichen der Uebergabe aus den Altar niedcrlegte, undfünfzig Mark als Kaufpreis in Empfang nahm. Adelhard war am
>) Lüntzcl, Die bäuerlichen Lasten 257.2) OUron. Lteelsrb.