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Negierung ausgestellten und derselben gleichzeitig überreichte»Quittung, mit ausdrücklicher Bezugnahme aus den nvrdhänserVertrag und das darin von Schwarzburg geleistete Versprechen,der bestimmte Vorbehalt gemacht, daß diesem Versprechen ge-mäß die daS Stift Walkcuricd concernirendcn Dokumente,welche sich über kurz oder laug finde» würden, uachzulieferuseien.
Daß nun solche Documente in Rudolstadt wirklich »ochansgcfnnden sind, ist den braunschweigische» Behörden langeZeit völlig »»bekannt geblieben, bis der dortige Geheime Ar-chivar, Hofratb Hesse, i» einer von ihm verfaßten Nccensionvon Schuttes' Virvctur. üiglvm. sJcnaische Liter. Zeitungvon 1822, Nr. 130.) und noch umständlicher in seiner 1823zu Naumburg erschienenen Geschichte des Schlosses Rotenburgeine Reihe walkcnricdscher Urkunden angeführt hat, welchethcilS in wvhlcrhaltenc» Originalen, thcils in einem reich-haltigen Copialbnchc im Gcsammtarchivc zu Rudolstadt anf-bewahrt würden (n. A. das noch mit dem Siegel verseheneOriginal der allcrältesten Urkunde des Stifts, nämlich der-jenigen, durch welche dessen Gründung vom Kaiser Lotbar II.im Jahre 1132 bestätigt ist).
Von brannschweigischer Seite ist darauf nach MaßgabedeS Vertrags von 1634 die Auslieferung der znrückbchaltenenOriginale und Kopien verlangt; an der schwarzburgischenSeite aber hat man diesem Verlangen unter augenscheinlichunhaltbare» Vorwänden anszuweichcu gesucht. Jetzt sind nundicserhalb zwischen der herzoglich braunschweigischen und derfürstlich schwarzbnrg-rndolstädtischcn Negierung diplomatischeVerhandlungen cingcleitet, und cs ist kaum zu bezweifeln, daßletzte, sobald sic das wahre Sach- und Rechts-Vcrhältnißerkannt hat, den Tergivcrsationcn ihrer Archivbeamten nichtlänger Nachsehen, sondern keinen Anstand nehme» wird, ihrevertragsmäßigen Obliegenheiten in Erfüllung zu bringen.Gleichwohl schien cs nicht angemessen, den Abdruck und dieHerausgabe der gegenwärtigen Abthcilnng des UrknndcnbncheSaufzuhaltcn, da die folgende noch Raum für einen Nachtrag