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Heftes benutzen zn können; leider aber ist das immer nochnicht thnnlich gewesen. Es Hut damit nach aktcnmäßigen Mit-theilnngcn folgende Bcwandniß:
Schon in der geschichtlichen Einleitung zur l. Abtheilnngist S. XXII erwähnt, daß das walkcnricdsche Stiftsarchiö,welches seit 1580 aus dem gräflich hohnstcinschcn SchlosseLohra verwahrt worden, nach dem Tode des letzten Grafenvon Hohustcin s-s 1593) aus Veranlassung der Grasen vonSchwarzbnrg, welche die Nachfolge in der Schirmvogtei überdas Stift und in der Administration desselben i» Anspruchnahmen, nach Rudolstadt geführt sei.
Als der westfälische Frieden die schwarzburgischcn An-sprüche beseitigt und das Stift Walkcnried dem Hanse Brann-schwcig endgültig überwiesen hatte, sind von diesem die schonvorher wegen des Stiftsarchivs gemachten Anforderungenernstlich erneuert.
Zn einem zn Nordhanscn am 17. Juli 1654 geschlossenenVertrage haben sich daraus die Grafen von Schwarzbnrg ver-pflichtet :
»Die walkenriedschen Docnmcnte, soviel deren nach„einem in Rudolstadt entstandenen Brande noch vor-handen, binnen 4 Wochen herauszngcben, auch da„vielleicht von de» Docnmenten, so ansctzo sich nicht„finden und vor verbrannt geachtet werden, über kurz„oder lang einige Originale oder Copien angetrvffen„würden, dieselben sodann den ansgcliefcrten folge»„zn lassen."
Demgemäß sind auch im December 1654 dem nach Rudol-stadt gesendeten braunschweigischen Nathe Hedemanu die in 4Kisten verpackten walkenriedschen Urkunden ansgehändigt, voneiner sünsten Kiste aber ist angegeben, daß sie verbranntsei. Der braunschweigische Abgeordnete hat daher nur denEmpfang des Inhalts jener 4 Kisten, den er allerdings nachdem entworfenen Verzeichnisse richtig befand, bescheinigen können.Daneben ist aber in einem vom Herzoge Christian Lndwig vonDrannschweig-Lüncbnrg znr Decharge für die sebwarzbnrgische