Der XII. Abschnitt. 549
(2Z7 §.) — — 4^, und daraus, fließt fol-
gende Regel. Man setze Gss auf dem Durchmesser/ckc ß nkrecht, und nehme LO — so wird O?— v' Ferner nehme man
611 ^ 01 -', so i,rL»^6tt - 6L ^die gejuchte Seite des Zehnecks.
Wnm »' der Halbmesser, und / die Seite des, Zehnecks ije; so giebt die Pcoporcion r- st- /: r-: /
! auch folgende / : 64 H.) oder
also LX : L» - Ltt : ttbi, weilLX —Ski —/ist. Demnach ist das Rechteckzwistchcn dcrn Halbmesser und dein Ueberschußdesselben über drc Seite des Zehnccks dem Ettra-drar der Seite des Zebnecks gleict): die LinieLX ist in bl, und eben so -äl) ltt L so gcthcilk,daß Vas Quadrat deö grösser» TheilS dem Rechteckzwischen der ganzen Linie und dem kleinern Theilgleich ist. Dies drückten die alten Geometer so aus:die Linie sei) ineüia et extrema ratione gckheilt. ?ln-dre Eonstrucklone» dieser Ai'fgabe stndet man bermEuclrdes bib. II. Icko^. XI. M. s. auch I lausenbleni. Xlacb. 6eoin. ?co^. blll.
241 §. ^
Die Seite des regulären Fünfecks imRreise zu finden, wenn der Halbmesser gege-ben ist.
Anfi. Für den Halbmesser — i ist die Seite
" des Zehnccks ———(240 §.) und wenn«—
2.
gesetzt wird, so ist diese Seite des Zehnecks —cburci«,
K die Seite des Fünfecks aber cbnrst 2 «. Es war^ aber ciiorä r« — cliorci « . ^(4 — cln-'lch «^);
Mm z (2Z8§.)