Der XIV. Abschnitt.
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und man erhalt kl: kl — »r — § : ^ — m. Dasgiebt folgende Regeln:
1. ) Man schreibe den schlechtem Preis unterdem bessern, zur Seite aber den Mittlern Preis zwi-schen beyden zur Linken. Rechter Hand ziehe manvon oben herunter einen Strich, um die gesuchtenZahlen auf die andre Seite desselben zu bringen.
2. ) Den Ueberschuß des mittler,, Preises überden schlechtem sehe man oben bey den, bessern Preis:den Ueberschuß des bessern Preises über den Mittlernaber setze man unten bey dem schlechtem Preis.
z.) Diese beyden rechter Hand des Strichs ste-henden Zahlen zeigen nun, wieviel man von jederder beyden Sorten nehmen müsse, die ihnen linkerHand des Strichs gegen über stehen.
Soll man aus Weinen das Maaß zu , 8 gGr.und zu 5 gGr. einen Mittelwein das Maaß zu ,4gGr. machen, so stehet die Rechnung wie folget.
14 gGr.)
i8 gGr.5 gGr.
auf 9 Maaß des bessernnimmt man4 Maaß des schlechtem.
so hat man i z Maaß Mittelwein.
Will man nun 40 Maaß Mittelwein haben, sogiebt die Vermischungöregel folgendes.
, z Maaß M. W.—9 Maaß gut. W. — 40 Maaß M. W. ?40
^^Facit 27^ Maaß.
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izMaaß M.W.—4Maaß schl. W.—40 Maaß M.W.?40
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Facit 12^ Maaß.
Summe 40 Maaß Mittel-Wein.
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