^ Der IX. Abschnitt. 175
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145 §-
Die Differen zwoer Zahlen von'einander wirdauch der Nähme ihres arithmetischen Verhält-nisses genaimt; und dieserwegen kann man folgendezwo Regeln fesisetzen.
Wem: zwcy arithmetische Verhältnissegleiche Nahmen haben: so sind die Ver-hältnisse gleich.
Umgekehrt:
wenn zwey arithmetische Verhältnissegleich groß sind: so haben sie gleiche Nahmen.
Wenn demnach O den Nahmen des Verhältnis-ses bedeutet: so sicher man leicht, daß der allgemei-ne Ausdruck:
(e^-s-v) - ^ - (6 ssO) - Loder auch
/V-(.^4-I))^ x_(k 4 . O)
«ine jede arithmetische Proportion bezeichnen könne.
146 §. ' ^
Tin jeder arithmetischen Proportion
— K — (7 — D lsr die Summe der beydeninirrlcrn Glieder so groß, als die Summe derHeyden äusscrn.
Auch umgekehrt: wenn dieSumme zwoerGrossn ^ -hV einer andern Summe 77 -s- (7gleich ist; so sind die beyden Tbeile der einenSumme zwischen den beyden Theilcn der an-dern mittlere Proportional-Grossen.
Beweis des i. S. Es sey /V - k — L — V,so ist^4-»-h-0,und^4-l)^6 4 -< 7 . (25 §.)
Bcw. d. 2 . S. Wenn umgekehrt ^ -h l) — li4 -List, sohat man^ 4 -v —L — 0 , und A - L