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Der VI. Abschnitt. n9
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plicirt, daß also
z sey, und-
2 xz ' 4 xz
— — 4 : z. (45 §.) Man erhält auf die Art
allemahl denjenigen aliquoten Theil des Bruchs, dendie ganze Zahl anzeigt, und der Bruch wird auf sol-che Art durch die ganze Zahl dividirt. Aber hier-aus folgt die allgenieine Regel:
Man mulriplicire den Nenner des gegebe-nen Bruchs mir der ganzen Zahl, und lasseden Zahler ungeanderr; so ist der neue Bruchder gesuchte Guoricnr.
Denn jeder Bruch ist die Summe so vieler Brü-chs von eben dem Nenner, mit dem Zähler r, als
3
in jedem Zahler i enthalten ist. So ist -Z-2 — (-x -l- ch : 2
8x2
ch also -
(46.92§.)
Eben diese Regel ist auch eine Folge der vorigen,
vermöge welcher ^ : 2 — E-gefunden wird.
3^2 ^.2x2 b 3
^ 8 8x2 8x2
also
auch 4:2 —-.
- 8x2
4'4 — , 4 ? > 8
Eben so wird 4 : z —
"7
72 ,
— 72 g'»
99 §-
^ Eine Grösse nur einem Bruch mulnplicirenHeist eine andre Grösse finden, worin derjenige ali«
' quote Theil dieser Grösse, welchen der Nenner desr§ Bruchs anzeigt, so vielmahl enthalten ist, als derZähler des Bruchs Eins enthalt. Vermöge des^ Sprachgebrauchs sind nemlich folgende Redensarteneinerlen. Eine Grösse 4 inahl uehmeit, oder sie^ ' H 4 durch