47
k<Vk
's«
^4
M
: ÄNrKml>
M
L>r-
lid:
K
>-H
Der IV. Abschnitt.
4Z §.
Die Multiplication und Division sind wie disAddition und Subtraction einander so entgegen ge-setzte Rechnungsarten, daß eine die andre aufhebt.Es ist offenbar, daßzx 2 : 2 — z, oder 6:2x2— 6 sey. Die Halste des doppelten Ganzen ist dasGanze selbst, und das halbe Ganze doppelt genom-men ist wiederum das Ganze selbst. Ein Dritteldes dreyfachen Ganzen ist das Ganze, und das drey-sache von einem Drittel des Ganzen, ist wiederumdas Ganze selbst, bleberhaupk wenn man eine Grösseso oft man will, zu sich selbst addirt, und die Sum-me wieder in eben so viele gleiche Theile theilt, alsman Stücke zusammen addirt hatte: so werden dieseTheile die summirten Zahlen selbst seyn. Und wenneine Grosse in so viele gleiche Theile, als man will,getheilt ist, und man addirt einen Theil davon so viel-mahl zu sich selbst, als man Theile hat: so muß dieeingetheilte Grösse selbst wieder herauükommen.Dies giebt die allgemeine Regel.
wenn man eine Grosse mit einer ganzenZahl mulriplicirr, und das Product mir ebender Zahl wieder dividirr; so erhalt man dasUmlciplicandum wieder. Und wenn maneine Grosse mir einer ganzen Zahl dividirr, den(Quotienten aber mit dem Divisor wiedermulriplicirr; so erhält man das Dwidcnduinwieder.
44 §.
wenn man gleiche Grössen durch gleicheganze Zahlen dividirr; so sind die (Quorum,ren gleich.
wenn