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In dem Verträge zu Tanten war die Theilnng der Landezwischen Brandenburg und Neubnrg nur eine provisorische Anord-nung, so daß beide Häuser ihre Anrechte ans die ganze Erbschaftaufrecht hielten. In Folge dessen wurden nun noch verschiedeneVerträge geschlossen, welche die speziellen Angelegenheiten regelnsollten. So wurde in dem Vertrage zu Düsseldorf, 19. März 1629,festgesetzt, daß die Vergebung der Benefizien und die Besetzung vonAemtern :c. in monatlichem Wechsel stattfinden sollte. Brandenburgerhielt die ungraden Monate: Januar, März, Mai re. Neubnrg diegraden Monate: Februar, April, Juni rc. — Es liegt ein Schreibendes Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg vor, cl. <1.Cleve, 2. Sept 1666, worin derselbe den Gebrüder» Petrus undBartholomäus Mattenclodt auf deren Ansuchen die Anwartschaft aufeine Capitular-Präbcnde in Gerresheim in einem ihm zustehendenMonate verleiht*). Es ist dies das erste Mal, wo Brandenburgmit dem Stift Gerresheim in Berührung kommt.
Herzog Wolfgang Wilhelm starb den 20. Mär; 1653; ihmfolgte sein Sohn Philipp Wilhelm, der noch mehr wie sein Vatersich die Hebung des Katholicismns angelegen sein ließ. Unter seinerRegierung finden wir denn 1669 wieder eine Berührung mit demStift Gerresheim. Es war über die Auslegung einiger Artikel derCapitulation der Aebkissin Clara Francisca von Spies zwischen der-selben und den Capitularen einige „Oiserspnntr" entstanden, haupt-sächlich wieder in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten. PhilippWilhelm hielt eine Visitation für nothwendig und erließ dazu, imEinverständnis mit dem Erzbischof von Köln, die nöthigcn Verfügungenund eingehende Instructionen. Der Kölnische Gencralvicar PaulusAussemius, der geistliche Rath Thomas Wendelen vom Eollegiatstiftzu Düsseldorf und der Amtmann von Wassenberg, Freiherr vonHochkirchen, wurden mit der Untersuchung betraut. Der bei denAkten liegende Bericht, auf dessen Ein;elnheiten hier nicht eingegangenwird, erörterte alle die streitigen Punkte, welche durch Ausgleicherledigt wurden. Ans dem Protokoll geht hervor, daß außer derAebtissin noch 5 Stiftsfräulein und 4 Capitnlare vorhanden waren.
Im Jahre 1679 übergab Philipp Wilhelm die Regierung derHerzogthümcr Jülich und Berg seinem ältesten Sohne Johann Wil-lst St.-Arch. k. V. 382. Auch später ist dieses Verhältnis noch in Kraft,denn 1751 wendet sich die Aebtissin Maria Victoria Freiin von Nesselrode gent.Hugenpoet an Friedrich den Gr. und snpplicirt um Verleihung einer Präbende.