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Gerresheim gefunden haben. Auch die jüngere Felicitas von Eber-stein, welche ihr so treu zur Seite gestanden hatte, erreichte ihrZiel, indem sie 1604 Aebtissin von Herford wurde.
Die Aebtissin Guda von Winkelhansen ließ es sich angelegensein, die inneren und äußeren Beziehungen des Stifts wieder ingeordnetere Bahnen zu lenken und gleich ihrer Amts- und Namens-Borgängerin Guda, welche sich im 13. Jahrhundert um die ökono-mischen Verhältnisse des Stifts so große Vervicnste erworben hatte,")die finanziellen Angelegenheiten zu ordnen. Hierbei gcrieth sie jedochbald in Conflikt mit ihren Untergebenen, denn schon 1509 reichtendie Eanonissinneu Mechtild von der Capellen, Maria vom Loe,Judith von Münster und „andere Mit-Capitnlaren" der herzoglichbelgischen Regierung eine Beschwerdeschrist ein, worin über dieEigenmächtigkeiten der Aebtissin sehr geklagt wurde. Die Regierungbeauftragte die Dechanten der Stifte zu Düsseldorf unv Kaisers-werth mit der Untersuchung und Beilegung der entstandenen Diffe-renzen. Dieselben waren hauptsächlich finanzieller Natur, da die„Kelnersche" Elisabeth vom Loe, welche ansgetreten war und „sichzum ehelichen Standt begeben hatte" die Kellnerei-Rechnungensehr unregelmäßig geführt und in großer Unordnung zurückgelassenhatte. Die Aebtissin wurde von den Revisoren zur Verantwortunggezogen und legte nun ihrerseits eine Schrift vor, in deren Einganges heißt: „Nachdem sich etliche Capitulare dieses Stiffts Gerretzheimgelüsten lassen, Zweidracht und Uneinigkeit allhie einznpflanzen, sichihrer selbst postnlirter und berufener, zugleich von der hohen Obrig-keit wohlgefälliger und zugelassener Aebdissin zu widdcrsctzcn, undzumhal ungchorsamlich gegen dieselbe mit unfnegen widderstrcblichsich aufznlehncn und in vill Wege schmehelich und »»glimpflich anzu-greifen" rc. und dann geht die Deduclion die einzelnen Klagepunktedurch, gegen welche die Aebtissin sich zu rechtfertigen sucht. — Inwelcher Weise der Streit geschlichtet worden ist, geht aus denbenutzten Akten nicht hervor.*")
Mit dem Eintritt in das 17. Jahrhundert entziehen sich, denvorliegenden Archivalien nach — die interna, des Stifts Gerres-heim auf eine Zeitlang nnserer Einsicht. Es ist dies wol erklärlichdurch die großen Veränderungen, welche in der landesherrlichen
*) Heberegister v. 1218-1281 im Arch. f. Gesch. d. Niederrh. VI. 11N.St. Arch. Düsseld. ll, V. 382.