und daran sehn, daß Ihre Canonissinnen, Canonichen, Priestere,Vikarien und Diener derselbigen auch sehn und dieselben die ihnengebührenden Dienste mit Singen, Predigen, Außtheilung der heiligenSakramente, Mcßhalten und sonst dergestalt vertreten, wie cs sichgebürt; daß anch dieselbige Gott dem Herrn zu Lob, sich selbst zuEhren und dem gemeinen Mann zum guten Exempell erbaulich lebenund bei Ihren geistlichen Lehnen, so viel sie zu thnn schuldig, residiren.
2. Die Abdiß soll nach geschehener Nsstion bei Unserem gnä-digsten Herrn Erzbischöfen und Kurfürsten von Köln umb die Oonür-mntioir anhalten.
3. Nachdem etliche Visarisu umb Geringheit willen der Rentensolch ihrer Vikarien geine somxstenr haben, soll die Abdiß befürderndaß selbige soviel möglich vereinet werden, doch mit des Durchlst.hochgeborncn Fürsten, unseres gnädigen Herrn, Herzogen zu Gülich rc.Rath und Vorwissen, und mit der Oollatorsn und posssssorsn Be-willigung.
4. Die Abatissa soll ehe die meiste Zeit des Jahrs bei demStisft Gerrißheim eigener Person* resid^LN, und daran sein, daßetliche Oanonisssn grässlichen Standes, ^nvwr Personen zu, ange-nommen, und, wo die nit zu bekommen, alsdann den Fall mit hochst-gedachten unseres gnädigen Herrn gnädigstem Borwissen mit adlichenPersonen von Schild und Wapfen zu erfüllen, und soll denen undanderen Onpitular Personen znkommen Alles, was ihnen von Alterszugehörig gewesen, und daß sonderlich auf hohen Festtagen mit imChor und Proccssionen zu erscheinen" rc.
Die übrigen Artikel beziehen sich hauptsächlich ans ökonomischeund administrative Angelegenheiten. Zum Schluß heißt es noch:
stDs sichUstestPinen' oder sonst einig Unverstand oder Gebrechenzwischen Abatissinn und Capitularen zutragen würde, sollen die-selbigen allenthalben an hochgedachten unseren Gnädigen Herrn,Herrn Hertzog zu Gülich rc. gelangen, Jhro Fürstl. Gnadengnädige Erklärung gehört, unter Gebuer gestellt und entschiedenwerden." *)
Ans Grund dieser Capitulation wurde nun Felicitas — ,,sola>st nun OgmoniWn" — unter Zustimmung der fürstlichen Räthezur Aebtissin gewählt und von dem Kurfürsten und ErzbischofSalcntin von Köln bestätigt.
St. Arch. Düsseldorf, v. V. 382.