Die Lehrerseminare haben sechs Klassen, bilden demnach ihre Zöglinge, welche fastausnahmslos erst nach erfolgter Konfirmation eintreten, vom ca. 14.—20. Jahre in derTheorie und Praxis des Lehrberufs aus. Obligatorische Lehrfächer sind: Religion,Deutsch, Latein, Geschichte, Geographie, Arithmetik und Geometrie, Naturbeschreibung,Naturlehre, Pädagogik (Logik, Psychologie, Methodologie mit Katechetik, Unterrichtslehre,Erziehungslehre, Geschichte der Pädagogik, Lehrübungen), Schreiben, Turnen, Zeichnenund Musik (Harmonielehre, Violinspiel und Gesang). Hierzu treten als fakultative Lehr-gegenstände Stenographie und für diejenigen, welche sich zur Übernahme von Kantoren-oder mit dem Organistendienst verbundenen Schulstellen vorbereiten wollen (was durch-schnittlich bei 88 Proz. der Zöglinge der Fall ist), Harmonielehre in den Klassen V—I,Klavier- und Orgelspiel. Die Stundenzahl verteilt sich auf die Fächer wie folgt:
VI.
V.
IV.
m.
II.
I.
Summa.
obl.
fak.
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fak.
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fak.
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fak.
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fak.
Religion . . .
4
—
4
—
4
—
4
_
4
—
3
—
23
—
Deutsch....
3(4)
—
3(4)
—
3(4)
—
3(4)
—
4
—
3
—
19(23)
—
Latein ....
7(6)
—
7(6)
—
5(4)
—
4(3)
—
2
—
2
—
27(23)
—
Geschichte. . .
2
—
2
—
2
—
2
—
2
—
2
—
12
—
Geographie. .Naturbeschrei-
2
—
2
2
2
—
2
—
—
10
bung....
2
—
2
—
3
—
—
—
—
—
—
—
7
—
Naturlehre. .Arithmetik u.
—
—
—
—
—
—
3
—
2
—
2
—
7
—
Geometrie.
4
—
4
—
5
—
4
—
4
3
—
24
—
Pädagogik . .
—
—
—
—
—
—
4
—
5
—
5
—
14
—
Schulpraxis .
—
—
—
—
—
—
—
—
4
—
4
—
8
Gesang....
3
_
3
—
3
—
3
—
3
_
3
—
18
Harmonielehre
1
—
1
—
1
—
1
—
1
—
1
I
5
Z
Violinspiel . .
1
I
—
1
—
1
—
—
—
—
—
4
—
Klavierspiel .
—
1
—
1
—
1
—
I
—
—
—
—
4
Orgelspiel . .
—
—
—
—
1
—
1
—
1
—
1
—
4
Schreiben . .
2
2
—
1
—
I
—
—
—
—
—
6
—
Turnen ....
3
3
—
3
—
3
—
2
—
2
—
16
—
Zeichnen . . .
2
—
2
—
2
—
2
—
1
—
1
—
10
—
Stenographie.
—
—
—
2
—
2
—
1
—
—
—
-
—
5
I
36
1
35
4
34
5
36
35
2
30
2
206
18
224
Die durch das Gesetz von 1876 erfolgte Aufnahme des Lateins unter die obliga-torischen Lehrfächer war eigentlich nur eine Wiederherstellung des Zustandes vor 1859,bis zu welchem Jahre — vermutlich infolge des ursprünglichen Zusammenhangs derälteren Seminare mit Gymnasien — an den meisten Seminaren dieser Unterricht betriebenwurde. Wenn das Gesetz von 1876 das Latein wieder in den Lehrplan einstellt, soist der dabei zu Grunde liegende Gedanke der gewesen, daß dieser Unterricht zurlogisch-grammatischen Schulung des Geistes diene. Es haben daher auch vorschriftsmäßig
Nach Erlaß der Schulordnung für das Markgrafentum Oberlausitz beschlossen die Landständeder Oberlausitz 1770, ein Seminar zu begründen, und begannen Geldsammlungen für diesenZweck; die Errichtung der Anstalt verzögerte sich indessen bis 1817. In Dresden-Friedrichstadtwurde 1785 als Anhängsel der „Real- und Armenschule" daselbst von Geistlichen und Lehrerneine Privatlehrerbildungsanstalt begründet, aus welcher zwei Jahre später das erste staatlichanerkannte und unterhaltene Schullehrerseminar Sachsens entstand (s. o. S. 768).