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einher/welcheWetse die Fulienser«Mönche in ^ranckreich nochletzo behalten;Aber dieVersammlung 8c. Lemarö! in Welsch-land gebrauchet sich vom 1660. Jahr her schwacher Schuhe;und dieses darum / weiln die Fulienser-Mönche nur aus Ge-wohnheit/ und nicht vcrmög der Regul 5 t. LeneckÄi, oder derSatzungen des Cistcrcienser-Ordens/ barfüffig giengen.
exn.
Ein Layen-Bruder des Listercienser-Ordens.
den Jahr-Büchern des Cistercienser-Ordens/ welche^)vom ^nZelo l^aurl^ueL aufdas Ilor. Jahr im z. Cap. ge-schrieben worden/ wird erzehlet/ daß tm vierdtenIahr vomAnfang dieses Ordens die ??. Cistercienser sich untereinanderberathschlaget/ aufweiche Art und Weise sie nach dem Befehlder Regnl die Gaste beherbergen könnten. Da sie sich dannentschlossen/Layen-Brüder anzunehmen/ als welche gleich ih-nen solten gehalten werden/ jedoch/ daß sie nicht Religiösen oderMönche/ und zu den Gelübden verbünde» seyn/ sie haben auchbestimmet/ihnen die Sorge der zeülichenDingenzu übergeben/um von der Mühe derselben nicht beschweret zu werden/ unddaß sie/ die Mönche/ durch die Aufsicht der zeitlichen Geschäff-ten ausser dem Closter/ das Gute der Einsamkeit/ als denenMönchen ihr Eigenthümliches/ nicht verliereten und darumkämen/ haben auch vielmehr haben wollen/ daß in der Handder Layen Brüder die zeitlichen Güter verlohren giengen/ alsvon dem entfernet seyn / was da zu ihrem Berüff erfordertwurde. Diese Layen-Brüder waren in besagter Zeit keineGeistliche/ auch zu den Gelübden nicht verbunden/ aber her-nach hat der Römische Pabst calixrus verbothen/ daß anderedieselbe nicht annehmen solten. klauri^uer vermeynet doch/daß nachmals diese Layen-Brüder allein das Gelübd des Ge-horsams abgestattet/ indem in den alten Mönchen«Gewohn-heiten oder Ordnungen keine andere Formul als diese gelesen
wird.: