Miidchenerziehung.
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gründliche Kenntnis der Arzneiwissenschaft in's Leben mitgeben solle. In allen solchenwohlgemeinten, aber unreifen Vorschlägen steckt doch eben das Princip der Emancipations-idee, in dieser aber die Entfremdung des Weibes von seiner Bestimmung und die Ent-sittlichung des ganzen Lebens. Denn der eigentliche Grundirrthum der Emancipations-idee besteht darin, daß der Unterschied der Geschlechter nur als ein leiblicher gefaßtund der geistige Unterschied ganz geleugnet wird. Hiemit ist aber dem natürlichenUnterschiede seine ideale Bedeutung genommen und das ganze Verhältnis der Geschlechterder freien geistigen und also der sittlichen Sphäre entzogen. Wenn die Ausübung ge-wisser Gewerbe bloß darum dem Weibe zugänglich gemacht werden dürfte, weil sie derschwächeren leiblichen Organisation desselben entsprechen, so würden sich sehr vieleAemter und Geschäfte Nachweisen lassen, die füglich von Mädchen und Frauen könntenversorgt werden, und in der Wirklichkeit geschieht dies auch öffentlich und im geheimengar nicht so selten. In Frankreich wird in unzähligen Fällen die eigentliche Buch-führung kaufmännischer Geschäfte von Frauen besorgt, in England sind umfassende Ver-suche mit Glück gemacht worden, gewisse Berufsthätigkeiten der Männer durch weiblicheKräfte ausführen zu lassen, und in Deutschland ist wenigstens beim Telegraphendienstunlängst damit bereits begonnen worden. Es hat überhaupt wohl niemals daran ge-zweifelt werden können, daß es den Frauen durchaus nicht versagt sei, au den männ-lichen Berufsthätigkeiten gelegentlich einen selbstthätigen Antheil zu nehmen. Wittwengerathen oft genug in eine Lage, welche sie geradezu zwingt, sich vorübergehend oderauf längere Zeit solchen Thätigkeiteu zu unterziehen, und die weibliche Thronfolge, wosie besteht, hat nicht immer das schlechtere Regiment hervorgerufen. Aber zwischen diesenAusnahmezuständen und zwischen einem solchen Zustande, in welchem die gleiche Bc-theiligung beider Geschlechter an den öffentlichen Thätigkeiteu zur Regel gemacht werdensollte, besteht ein tiefer sittlicher Unterschied. Jene Fälle sprechen die immer wiedereinzuschärfende Wahrheit aus, daß in letzter Instanz alle Geschlechtsdifferenz durch dieallgemein menschliche Anlage überwunden werde, aber wo diese Differenz beharrlich undprincipiell ignorirt würde, da müßte die Verachtung und Herabwürdigung des Weibesdas nothwendige Resultat einer so abstracteu Lebensansicht sein, wie Lazarus (a. a.O. S. 34. 59) von seinem Standpuncte aus wahr und treffend gezeigt hat. Dashumane Interesse an dem weiblichen Leben culminirt in der Forderung, daß dasselbein seiner Besonderheit, also in seiner Bestimmung für das Haus geschützt, aber dieseBestimmung selbst in ihrer unendlichen Bedeutung für die Entwicklung der Menschheitanerkannt werde. Dieser Forderung scheint zwar zu widersprechen, daß gerade dasChristenthum zuerst es war, welches dem weiblichen Elemente in der Gemeinde, alsodoch immer in der Sphäre der Oeffentlichkeit, einen Beruf durch das Diakonissenamtaufschloß. Gestützt auf diese Erscheinungen der ersten Kirche hat man in unseren Tagenvielfach dem Weibe eine den kirchlichen Zwecken dienende Thätigkeit für das Allgemeinezu seinem besonderen Lebensberufe gemacht und die Sache nicht selten so dargestellt, alsob eben die Kranken- und Armenpflege an sich eine weibliche Pflicht sei, der darumdurch Frauenvereine, Jungfrauenvereine, Nähvereine, Erziehuugsvereine re. im allge-meinen, durch Besuche der Armen und Kranken, durch seelsorgerische Gespräche mitihnen, durch Vorleseu aus der heiligen Schrift (Bibelfrauen in England) re. im be-sonderen entsprochen werden müße. Wie viel segensreiches durch solche Bemühungengewirkt worden ist, bedarf keiner Erwähnung. Aber es kann der Misbrauch und dieUnklarheit, die auch auf diesem Gebiete sich kundgeben, nicht übersehen werden. Wirhaben Frauen gesehen, welche durch aufopfernde Thätigkeit dieser Art einen gewißenRuhm erworben und ihre Zeit in den Hütten der Armen, in Gefängnissen und Kranken-stuben zugcbracht haben, während sie das eigene Haus voll Kinder hatten, die ihresmütterlichen Beistandes entbehrten. Eine solche Verletzung der nächsten Pflicht mußsittlich als ein viel größerer Schaden erachtet werden, als alles Elend, was dadurchbeseitigt wird. Ueberhaupt aber enthält jenes Diakonissenamt der Urkirche nicht nurkeinen Widerspruch gegen das Princip der Häuslichkeit des Weibes, sondern gerade die