Kirche.
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Einheimische: so handeln auch Kirchenbehörden weder klug noch kirchlich, wenn sie —ob auch in der guten Absicht des Besserns und Reformirens — einer Landeskirche,d. h. dem in ihr religiös constituirten Volksstamme z. B. in der Liturgie und demgottesdienstlichen Brauche oder in der Verfassung etwas aufdrängen, was in seinerGeschichte und seinem Volkscharakter keinen Anhaltspunct hat; so etwas von außenaufgepfropftes wird selten Wurzel fassen. Wenn sich daher eine Landeskirche nichtgeneigt zeigt, ans Reformen nach auswärtigen Mustern alsbald einzugehen, so ist dasnicht immer ein Zeichen von mangelndem kirchlichem Sinne, sondern es kann möglicher-weise gerade das Gegentheil bedeuten. Unfern Zöglingen auch in diesem Stücke dasEinheimische, von den Vätern Ererbte lieb und theuer zu machen, ihnen die Vorzüge,die dasselbe vor dem Fremden neben seinen Mängeln doch immer haben wird, klarzum Bewußtsein zu bringen, das ist demnach in allweg etwas zur kirchlichen Erziehunggehöriges. (Dem Schwabenkinde z. B. sage ich unverhohlen, daß es an seinem Con-sirmationsbüchlein, an manchen geistlichen Liedern schwäbischer Dichter und Tonsetzer,auch wenn diese auswärts wenig oder nicht beachtet wären, einen kostbaren Schatzbesitzt, der ihm durch nichts Fremdes ersetzt werden könnte; daß seiner einheimischenKirche es zwar an liturgischem Schmuck, nicht aber jemals an Geist und Gaben ge-fehlt habe.) Aber wenn eine Landeskirche auch ihr Eigenthümliches hegt und Pflegt,und die Anhänglichkeit daran ihrem Nachwuchs einpflanzt: so ist ja dieses Eigenthümliche nur ein Gegensatz zu anderem ebenso Provinciellem oder Nationalem, nicht aberder Gegensatz zu dem allen evangelischen Landeskirchen Gemeinsamen; das Landeskirch-liche ist immer nur die individuelle, charakteristische Ausprägung des allgemein evangelischKirchlichen. Wie daher jede Landeskirche sich dieser gemeinsamen Basis bewußt ist, wiesie z. B. den lutherischen Katechismus als katechetischen Grundtext gebraucht, wie sienicht das Gedächtnis der Landesreformation, sondern das allgemeine Reformationsfest,und noch weiter die allgemeinen Kirchenfeste feiert: so bleibt auch die kirchliche Erziehungnicht bei dem Provinciellen und Nationalen stehen, sondern führt den Zögling immerwieder zum Gemeinsamen hin, das, gegenüber von den verschiedenen Formen der Auf-fassung und Darstellung die Eine unwandelbare Substanz evangelischen ChristenthumSin Glauben und christlichem Leben enthält.
Alles aber, was wir als Mittel kirchlicher Erziehung aufgeführt haben, concentrirtsich zuletzt in dem Einen, daß sowohl das Hans als die Schule wesentlich mit derKirche lebt, d. h. daß das Leben der Kircke von Hans und Schule mitdurchlebt wird,daß die Feste und Sonntage der Kirche auch in Haus und Schule als das, was sie sind,mitgefeiert werden, daß in Haus und Schule die Perikopen der Kirche gelesen, dieLieder der Kirche gesungen werden. Einen Vortheil besitzt in dieser Beziehung dieenglische Kirche in ihrer Liturgie, dem xra^-sr - book; denn wenn das kirchliche Gebet-buch zugleich fürs Haus als Gebetbuch dient, so ist das ein sehr wirksames Mittel,beide eng zu verbinden, also kirchlichen Sinn anzuerziehen. Die großen, mehr diepolitische Seite des kirchlichen Lebens betreffenden Anliegen der Kirche, ihre Verfassung,ihre rechtliche Stellung u. s. w. sind freilich noch kein Gegenstand, dein sich das jugend-liche Interesse zuwenden kann; doch wird, wenn diese Dinge eine Wendung nehmen, dieunmittelbarer ins Leben eingreift, die Treue, womit Eltern und Lehrer auch in solchemFalle das Wohl der Kirche auf dem Herzen tragen, nicht ohne Wirkung auf das kind-liche Gemüth bleiben. Die Brüdergemeinde, deren Verfassung freilich für ihre Mit-glieder besonderes Interesse bietet und leichter zu überschauen ist, legt — wie wir ausden „Betrachtungen über eine verständige und christliche Erziehung der Kinder", Barby1776 , S. 187 sehen — auch besonderen Werth darauf, die Jugend mit ihrer Ver-fassung bekannt zu machen; denn, »die alten und neuen Staaten haben eingesehen, daßsie nicht dauerhaft sein würden, wenn nicht die jungen Bürger ebenso fortdenken lernen,wie die Stifter eines solchen Staates gedacht haben." In kirchlichen Gemeinschaften,die eine presbyteriale und synodale Constitution haben, wird es leichter sein, auch fürdie Verfassung der Kirche eine Art Patriotismus in das nachwachsende Geschlecht zu